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Wichtiger Hinweis:

In den Turn- und Sporthallen der Stadt Braunschweig haben die Schulen zur Abdeckung des schulsportlichen Bedarfs ein vorrangiges Belegungsrecht gegenüber dem Vereinssport. Nur in Ausnahmefällen ist eine Belegung in den für den Schulsport vorgesehenen Hallenzeiten durch Sportvereine möglich.  

Gemäß des Beschlusses des Verwaltungsausschusses der Stadt Braunschweig vom 16.04.1986 haben die Schulen für schulsportliche Zwecke ein vorrangiges Belegungsrecht von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Schulen mit gymnasialer Oberschule darüber hinaus bis 18.00 Uhr. 

Buchungsanfragen über die Funktions-E-Mail sind ausschließlich den Braunschweiger Sportvereinen vorbehalten. Eine Buchung direkt von Privatpersonen ist nicht vorgesehen.


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