Radweg Rüningen-Geitelde, Verbindungsstraße und Kreisverkehrsplatz

Planfeststellung für den Neubau einer Verbindungsstraße zwischen der AS Rüningen-Süd (A 39) und der K 64, eines Kreisverkehrsplatzes und eines Geh- und Radweges entlang der K 64 von Geitelde nach Rüningen

Blick Richtung Geitelde© Foto S. Koparal

Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Verbindungsstraße, des Kreisverkehrsplatzes und des kombinierten Geh- und Radweges wurde am 16. März 2010 eingeleitet.
Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 18. März 2010 bis einschließlich 19. April 2010 im Rathaus aus.
Die Frist für Einwendungen gegen die geplanten Vorhaben ist am 3. Mai 2010 abgelaufen.
Am 30. Juni 2010 hat ein Erörterungstermin stattgefunden. An diesem Termin wurde den Betroffenen, die rechtzeitig Einwendungen vorgebracht haben und den Trägern öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendungen und Anregungen mit dem Vorhabenträger zu erörtern und gegebenenfalls Bedenken auszuräumen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 8. Dezember 2010 gefasst und lag vom 17. Dezember bis 30. Dezember 2010 im Rathaus-Neubau zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die geänderten und planfestgestellten Pläne können eingesehen werden und sind nicht als Datei beigefügt.
Die Umsetzung der Baumaßnahme begann mit dem Bau des Geh- und Radweges, der im Frühjahr 2012 fertiggestellt worden ist.

Da der Planfeststellungsbeschluss fünf Jahre nach Erlangung seiner Bestandskraft, am 1. Februar 2016, seine Gültigkeit verliert und die Realisierungsabsicht der beiden Maßnahmen Neubau der Verbindungsstraße und des Kreisverkehrsplatzes nicht aufgegeben worden ist, hat die Vorhabenträgerin die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses beantragt.
Das Verlängerungsverfahren wurde am 21. August 2015 eingeleitet.
Das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Ein Verlängerungsbeschluss wurde mit Datum vom 11. Dezember 2015 gefasst und lag vom 16. Dezember bis 29. Dezember 2015 im Rathaus-Neubau zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wurde um fünf Jahre, bis zum 31. Januar 2021, verlängert.

Blick von der K 64 auf die Autobahnbrücke, den Anschluss der Verbindungsstraße© Foto S. Koparal

Vorhabenträgerin der Baumaßnahmen ist die Stadt Braunschweig, Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Abteilung Verkehrsplanung und Verkehrsmanagement.
Die Studie zur Umweltverträglichkeit und der Landschaftspflegerische Begleitplan wurden von der LaReG Planungsgemeinschaft GbR erarbeitet.

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