Brunnen

Grundsätzlich "Bohranzeige"

Das Entnehmen von Grundwasser für den eigenen Haushalt (z. B. Gartenbewässerung, Trinkwassernutzung usw.)  bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis. Eine gemeinsame Grundwasserentnahme für mehrere Haushalte ist dagegen ebenso wie die Nutzung durch Vereine oder andere Institutionen, die keinen eigenen Haushalt besitzen, erlaubnispflichtig.

Wer einen neuen Brunnen anlegen will, muss das Bohrvorhaben einen Monat vorher bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Braunschweig anzeigen. Das hierfür erforderliche Formular „Anzeige eines Gartenbrunnes“ finden Sie im Formular-Service der Stadt Braunschweig, im Themenbereich "Gewässernutzung, Grundwasser, Abwasser". Für die Prüfung der Anzeige wird eine Gebühr erhoben.

In manchen Fällen der privaten Brunnennutzung ist nicht nur die Untere Wasserbehörde zu informieren. Je nach dem, in welcher Art und Weise das Wasser im Haushalt genutzt werden soll, sind ggfs. weitere Stellen zu beteiligen.

Wollen Sie das Grundwasser ausschließlich für die Gartenbewässerung nutzen?

Dann ist der Versand des Formulars „Anzeige eines Gartenbrunnes“ an die Untere Wasserbehörde ausreichend.

Nach Eingang der Anzeige prüft die Untere Wasserbehörde, ob in dem Gebiet, in dem Sie den privaten Brunnen anlegen möchten, vorhandene Altlasten oder Bodenverunreinigungen gegen eine Grundwassernutzung sprechen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie entsprechend informiert; ein Brunnen sollte dann nicht angelegt werden.

Beabsichtigen Sie, das Wasser als Trinkwasser zu nutzen?

Dann ist zusätzlich das Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig zu informieren, welches prüft, ob das Grundwasser im vorliegenden Gebiet aufgrund der Wasserqualität auch als Trinkwasser genutzt werden kann.Auch während einer Nutzung werden in zeitlich periodischen Abständen Analysen durchgeführt, um dauerhaft sicherzustellen, dass das Trinkwasser frei von Krankheitserregern oder anderen Schadstoffen ist.

Kontakt zum Gesundheitsamt
Telefon: 0531 470 7001
E-Mail: gesundheitsamtbraunschweigde

Möchten Sie das Grundwasser für die Waschmaschine oder Toilette benutzen?

Dann ist es zwingend erforderlich, mit der Stadtentwässerung Braunschweig (SE|BS) (Öffnet in einem neuen Tab) Kontakt aufzunehmen, um einen Zähler einbauen zu lassen und eine ordnungsgemäße Abrechnung der Schmutzwassergebühren zu ermöglichen.

Kontakt zur SE|BS
Telefon: 0531 383 45 000
E-Mail: servicese-bsde


Postfach der Wasserbehörde

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