Mehrheitswahl

In der politischen Praxis und in der Politikwissenschaft unterscheidet man generell zwei Grundtypen von Wahlsystemen: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Sie unterscheiden sich in der Art, wie jeweils Stimmen der Wählerinnen und Wähler in Mandate umgerechnet werden.

Bei der Mehrheitswahl setzt sich in einem Wahlkreis bzw. -gebiet jeweils nur eine Person (Bewerberin oder Bewerber) durch, wobei diese entweder die absolute Mehrheit oder die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen benötigt (z.B. bei der Wahl der Direktkandidatinnen und Direktkandidaten (Erststimme) bei Bundestags- und Landtagswahlen).

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