Ausländerangelegenheiten
Wir begrüßen Sie auf unseren Internetseiten, auf denen wir umfangreiche Informationen zu unserem Aufgabengebiet für Sie zusammengestellt haben.
Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet
Bitte stellen Sie mindestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels über die online-Antragsstrecken:
- Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung (unter anderem für Student*innen, Sprachkurse, (Berufs-) Ausbildungen klicken Sie bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab).
- Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit(unter anderem für Fachkräfte mit Berufs- oder akademischer Ausbildung, Blaue Karte EU, Chancenkarte, oder weitere) klicken Sie bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab).
- Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (nach positiver Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz beantragen möchten) klicken Sie bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab).
- Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzuges (unter anderem Familiennachzug zu Deutschen, Ehegattennachzug, Eigenständigen Aufenthaltsrecht des Ehegatten) klicken Sie bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab).
- Zur Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (unter anderem aufgrund einer Wohnsitzauflage oder Bestimmungen zur Beschäftigung) klicken Sie bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab).
- Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familienangehörigen (Freizügigkeitsberechtigte) klicken Sie bitte hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Sie können den Antrag mit oder ohne Bund.ID-Konto stellen. Wählen Sie für die Beantragung ohne Bund.ID-Konto bitte die Option "Weitere Optionen" in dem geöffneten Fenster, nachdem Sie die Postleitzahl eingegeben haben.
Soweit keiner der Antragsstrecken für Ihr Anliegen passend ist, wenden Sie sich bitte an das für Ihre Anliegen zuständige Sachgebiet:
Vorsprache zum Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis
Sie können für den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis aufgrund des Ablaufs Ihres Reisepasses oder Verlustes des Reisepasses bzw. der Niederlassungserlaubnis ohne Termin am
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr vorsprechen.
Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 in der Ausländerstelle Braunschweig eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sollten Sie zu diesem Termin nicht vorsprechen können, stellen Sie bitte eine Terminanfrage an service.sg1braunschweigde für einen individuellen Termin.
Bitte geben Sie hier Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Zeiten zu denen Sie vorsprechen können (Dienstag 8:30 Uhr bis 15 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr) an.
Sollte es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen Übertrag handeln, wird die Mail aus Datenschutzgründen gelöscht. Für alle anderen Fragen prüfen Sie die zuständige Stelle bitte hier:
Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren. Bitte nutzen Sie das Erfassungsgerät „SpeedCapture“ im Wartebereich 1 (allgemeine Bürgerangelegenheiten) oder Wartebereich 2 (Wartebereich 2). Planen Sie vor Ihrem Termin circa 15 Minuten Zeit hierfür ein. Nähere Informationen finden Sie unter "Hinweis".
Vorsprache für Studierende, Forscher und Gastwissenschaftler
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich. Terminanfragen stellen Sie bitte an servicestelle.abhbraunschweigde
Über das Serviceportal können Sie Anträge auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium, Sprachkurs sowie Promotion stellen. Den Antrag können Sie hier online stellen (Öffnet in einem neuen Tab).
Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren. Bitte nutzen Sie das Erfassungsgerät „SpeedCapture“ oder Wartebereich 2 (Wartebereich 2). Planen Sie vor Ihrem Termin circa 15 Minuten Zeit hierfür ein. Nähere Informationen finden Sie unter "Hinweis".
Abholung eines bereits beauftragten Aufenthaltstitels oder Reiseausweises
Neusetzung der PIN für den elektronischen Aufenthaltstitel
Beantragung der Einbürgerung
HINWEIS
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin.
- Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin.
- Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel. 470 - 6072)
Bitte beachten Sie:
Ab dem 01.05.2025 dürfen Fotos für elektronische Aufenthaltstitel nur noch digital erfasst werden. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr akzeptieren.
Bitte nutzen Sie das Erfassungsgerät „SpeedCapture“ in der Ausländerstelle (Wartebereich 2). Die Aufnahme eines digitalen Fotos an diesem Gerät kostet 6,00 Euro pro Person. Ein Ausdruck dieses Fotos oder ein Zusenden ist nicht möglich. Bitte planen Sie für diesen Vorgang genügend Zeit ein (es kann zu Wartezeiten kommen).
Alternativ können Sie auch bei einem angeschlossenen Anbieter vorab ein digitales Foto aufnehmen lassen. Hier erhalten Sie einen QR-Code den Sie bei Ihrer Vorsprache in der Ausländerbehörde vorlegen können. Hier finden Sie kompatible Anbieter (Öffnet in einem neuen Tab).
Kontaktinformationen
Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Adresse
Friedrich-Seele-Str.
7
38122
Braunschweig
Postanschrift
Abteilung Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Öffnungszeiten
Vorsprachen in der Ausländerbehörde Braunschweig sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausnahmen hiervon entnehmen Sie bitte den vorherigen Ausführungen auf dieser Seite.
Die Kontaktmöglichkeiten zur Vereinbarung eines Termins entnehmen Sie bitte der Seite "Ansprechpartner".
Weitere Informationen
01.01.2026
03.04.2026
06.04.2026
01.05.2026
14.05.2026
25.05.2026
03.06.2026
03.10.2026
31.10.2026
24.12.2026
25.12.2026
26.12.2026
31.12.2026