Temporärer Architekturpavillon in der Innenstadt
Träger: Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
Kurzbeschreibung
Um die Attraktivität der Innenstadt zu erhöhen plant die Stadt Braunschweig den Bau eines temporären Architekturpavillons, der u. a. für Beratungen in kulturellen Angelegenheiten und für (Kultur-)Veranstaltungen verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern in den Sommermonaten an unterschiedlichen Orten in der Innenstadt zur Verfügung stehen soll. Durch die Einbindung der Gruppe junger angehender Architektinnen und Architekten und Stadtplanerinnen und Stadtplaner in den Entstehungsprozess können auch die Bedarfe einer jungen Kulturszene und Bürgerschaft Berücksichtigung finden. Der Architekturpavillon soll damit als kreative Lösung zu einer
Abfederung der Folgen des pandemischen Geschehens in der Braunschweiger Innenstadt beitragen.
Besonders berücksichtigt werden sollen im Hinblick auf die Realisierung auch Nachhaltigkeitsaspekte. Die Relevanz der Disziplin Architektur für Braunschweig soll sich in dem Gebäude ebenso abbilden wie die hohe Qualität der Architekturausbildung an der Technischen Universität Braunschweig. Der erste zu realisierende Entwurf wird aus einem nichtoffenen Architekturwettbewerb der Stadt Braunschweig hervorgehen, für welchen Büros des Braunschweiger Bund Deutscher Architektinnen und Architekten gemeinsam mit einer/einem Studierenden der Technischen Universität Braunschweig innerhalb eines Mentoring-Modells Einreichungen gemacht haben. Die Aufgabenstellung wird eine Modul-Architektur beinhalten, welche an drei verschiedenen Standorten in unterschiedlicher Form aufgebaut werden soll. Die Materialien sollen größtenteils wiederverwendet und in der übrigen Zeit eingelagert werden. Die Fördersumme soll die Material-, Lager- und Honorarkosten für den mehrmaligen Aufbau des temporären Architekturpavillons abdecken und zunächst eine erste Realisierung des temporären Gebäudes auf dem Domplatz garantieren.
Die Verortung im Rahmen des Strategiekonzeptes sollte im Handlungsfeld 1 „Soziale Aspekte“ geschehen. Der Fördergegenstand erfüllt die Voraussetzungen für eine Einordnung in 2.1.3 der Richtlinie für das Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“: „Gestaltung und
Belebung von öffentlichen, frei zugänglichen Räumen und Plätzen sowie Revitalisierungen von Gebäuden durch die Schaffung von beispielsweise sozialen, am Gemeinwesen orientierten oder kulturellen Begegnungsorten und Treffpunkten, auch temporär. Für Grundstücke, die sich nicht in kommunaler Hand befinden, muss der Zuwendungsempfänger Nutzungsvereinbarungen mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist schließen.“
Vorarbeiten
Im Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ wurde ein Antrag für die Planung für einen temporären Architekturpavillon in der Innenstadt Braunschweigs (Machbarkeitsstudie, partizipative Workshops sowie eine Planung des Wettbewerbs) unter der Nr. ZW-80230312 eingereicht. Der Antrag wurde bewilligt. Die entstehende Planung wird die Initiationsphase dieses neuen Projektes betreffen. An dem nichtoffenen Wettbewerb nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Mentoring-Programms teil, welches in Kooperation mit der TU Braunschweig und dem BDA Braunschweig 2022 implementiert wurde. Zur Auswahl der Mentoring-Teilnehmenden, zu denen auch Studierende des Departments Architektur gehören, war ein Vorauswahl-Ideenwettbewerb vorangegangen.
Umsetzungsstruktur
> Vorarbeiten sind die Durchführung eines Architekturwettbewerbs (Juni/Juli 2023)
> Auftragsvergabe an Sieger:in
> Eruierung Lagerort für weiteren Aufbau innerhalb der Zweckbindungsfrist
> Entwicklung von Modellen für a) Kostenplan und b) Zeitplan für den Aufbau (äquivalent zum Initiationsprojekt)
> Ausarbeitung des Steckbriefes für die Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstädte“
> Antragsentwicklung (hinterlegt mit realen Angeboten und einer verbindlichen Meilensteinplanung), Abgabe im September 2023
> Bauphase für ersten Aufbau (April/Mai 2024)
> Programmstart (Juni/Juli 2024)
Finanzieller Rahmen
> Gesamtprojektkosten für 3 Aufbauten innerhalb von 5 Jahren (Zweckbindungsfrist): 550.000 Euro
> Höhe der Fördersumme (=40%): 220.000 Euro, Höhe des Eigenanteils (=60%): 330.000 Euro
> Es handelt sich zu diesem frühen Zeitpunkt um eine grobe Kostenschätzung.
Für das Projekt werden im Rahmen des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt. Mit dem Programm fördert das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung die Stärkung der Innenstädte. Für die EU-Förderperiode 2021-2027 stellt das Ministerium insgesamt 61,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon können bis zu 4,2 Millionen Euro zusätzlich zu den Mitteln aus dem Programm „Perspektive Innenstadt!“ in Maßnahmen zur Stärkung der Braunschweiger Innenstadt fließen. Braunschweig wird als eine von 15 Städten im Rahmen von „Resiliente Innenstädte“ gefördert.