Stadtchronik

Einträge für den Zeitraum von 861 bis 1249

Anzahl: 57

Neubau der Klosterkirche Riddagshausen mit Unterstützung durch Kaiser Otto IV.
Tod Kaiser Ottos IV. auf der Harzburg, der dem Stift St. Blasii kurz vorher den Welfenschatz übereignet.
Pfalzgraf Heinrich nimmt das Johannishospital in seinen Schutz (die Kapelle 1784 abgebrochen).
Otto das Kind überträgt den Bürgern der Altstadt (antiqua civitas) die dortige Gerichtsvogtei.
Herzog Otto das Kind bestätigt das Stadtrecht für die Altstadt (Ottonianum) und für den Hagen (Jura et libertates Indaginis).
König Waldemar II. von Dänemark gewährt den Braunschweiger Bürgern Schutz und Zollfreiheit in seinem Reich und das Recht, bei Schiffbruch ihr Gut ungehindert zu bergen.
König Heinrich III. von England verbrieft den Braunschweiger Bürgern Schutz und ungehinderten Handel in seinem Reich.
Weihe Kirche des Kreuzklosters auf dem Rennelberg (1545 abgerissen, 1571 wieder aufgebaut, 1944 zerstört).
Der Braunschweiger Burglöwe ist auf der Ebstorfer Weltkarte zu sehen.
Errichtung eines Grabdenkmals für Heinrich dem Löwen († 1195) und seiner Gemahlin Mathilde († 1189) auf Veranlassung von Pfalzgraf Heinrich († 1227) im Dom.
Die erstmals namentlich erwähnten Ratsherren der Altstadt besiegeln ihre Zustimmung zur Bildung der Altstädter Goldschmiedeinnung, der ältestbekannten Gilde der Stadt, mit dem ältestüberlieferten Stadtsiegel, das u.a. den Burglöwen inmitten von Mauern und Türmen zeigt.
Erwähnung von Bürgern der Neustadt (nova civitas).
Franziskaner (fratres minores)werden in Braunschweig erwähnt (1215/1216 bzw. 1223 vermutet).
Kaiser Friedrich II. erhebt die welfischen Eigengüter Ottos des Kindes als Reichslehen zum Herzogtum Braunschweig und Lüneburg, das nach der Stadt Braunschweig und der Burg Lüneburg seinen Namen trägt.
Die Altewiek erhält von Herzog Otto das Innungsrecht.
Herzog Otto bestätigt das von Bürgern gegründete Marienhospital (B.M.V.) in der Altenwiek und fördert es.
Herzog Otto verleiht den Bewohnern der Altenwiek das Recht des Tuchhandels usw. nach dem Rechtsbrauch der Altstadt.