1216 bis 1275
Neubau der Klosterkirche Riddagshausen mit Unterstützung durch Kaiser Otto IV.
1218
Tod Kaiser Ottos IV. auf der Harzburg, der dem Stift St. Blasii kurz vorher den Welfenschatz übereignet.
1224
Pfalzgraf Heinrich nimmt das Johannishospital in seinen Schutz (die Kapelle 1784 abgebrochen).
1227
Otto das Kind überträgt den Bürgern der Altstadt (antiqua civitas) die dortige Gerichtsvogtei.
Um 1227
Herzog Otto das Kind bestätigt das Stadtrecht für die Altstadt (Ottonianum) und für den Hagen (Jura et libertates Indaginis).
1228
König Waldemar II. von Dänemark gewährt den Braunschweiger Bürgern Schutz und Zollfreiheit in seinem Reich und das Recht, bei Schiffbruch ihr Gut ungehindert zu bergen.
1230
König Heinrich III. von England verbrieft den Braunschweiger Bürgern Schutz und ungehinderten Handel in seinem Reich.
1230
Weihe Kirche des Kreuzklosters auf dem Rennelberg (1545 abgerissen, 1571 wieder aufgebaut, 1944 zerstört).
1230 / 1250
Der Braunschweiger Burglöwe ist auf der Ebstorfer Weltkarte zu sehen.
Um 1230
Errichtung eines Grabdenkmals für Heinrich dem Löwen († 1195) und seiner Gemahlin Mathilde († 1189) auf Veranlassung von Pfalzgraf Heinrich († 1227) im Dom.
1231
Die erstmals namentlich erwähnten Ratsherren der Altstadt besiegeln ihre Zustimmung zur Bildung der Altstädter Goldschmiedeinnung, der ältestbekannten Gilde der Stadt, mit dem ältestüberlieferten Stadtsiegel, das u.a. den Burglöwen inmitten von Mauern und Türmen zeigt.
1231
Erwähnung von Bürgern der Neustadt (nova civitas).
1232
Franziskaner (fratres minores)werden in Braunschweig erwähnt (1215/1216 bzw. 1223 vermutet).
1235
Kaiser Friedrich II. erhebt die welfischen Eigengüter Ottos des Kindes als Reichslehen zum Herzogtum Braunschweig und Lüneburg, das nach der Stadt Braunschweig und der Burg Lüneburg seinen Namen trägt.
1240
Die Altewiek erhält von Herzog Otto das Innungsrecht.
1245
Herzog Otto bestätigt das von Bürgern gegründete Marienhospital (B.M.V.) in der Altenwiek und fördert es.
1245
Herzog Otto verleiht den Bewohnern der Altenwiek das Recht des Tuchhandels usw. nach dem Rechtsbrauch der Altstadt.