Einschulung

Einschulung 2026

Wer wird 2026 schulpflichtig?

Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden, müssen im Jahr 2026 eingeschult werden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli und vor dem 2. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern ein Jahr später eingeschult werden. Dafür muss bis zum 1. Mai 2026 eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden.

Sprachförderung

Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, erhalten dort die notwendige Sprachförderung. Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, müssen an einem Sprachtest in der Grundschule teilnehmen. Bei Bedarf wird dort spezielle Sprachförderung angeboten.

Anmeldung zur Grundschule

Die Anmeldung erfolgt immer bei der bezirklich zuständigen Grundschule. Informationen zu den Grundschulbezirken finden Sie in der SchulbezirkssatzungPDF-Datei34,07 kB

Bitte setzen Sie sich umgehend mit der zuständigen Grundschule in Verbindung, soweit Ihr Kind noch nicht angemeldet wurde oder Sie noch keine Einladung zur  Einschulungsuntersuchung erhalten haben.

Kinder mit bereits anerkanntem Förderbedarf können direkt bei einer der Förderschulen anmelden werden.

Schulwahl

Grundsätzlich besuchen Kinder die Schule in ihrem Wohnbezirk. Ausnahmen gibt es für:

  • Katholische Bekenntnisgrundschulen (Grundschule Edith Stein bzw. Grundschule Hinter der Masch)
    Ganztagsgrundschulen
  • Schulen in freier Trägerschaft (z.B. Christliche Schule Braunschweig, Freie Waldorfschule)
  • Förderschulen

Kinder mit geistigen Behinderungen, die zum Schuljahresbeginn 2026/2027 schulpflichtig werden, können von den Erziehungsberechtigten an der zuständigen Grundschule oder auch direkt an der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, angemeldet werden.

Erziehungsberechtigte mit Kindern mit körperlichen und motorischen Behinderungen, die zum Schuljahresbeginn 2026/2027 schulpflichtig werden, können ihre Kinder an der zuständigen Grundschule anmelden oder sie können zwecks Anmeldung telefonisch Kontakt mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Kruppstr. 24a, 38126 Braunschweig, unter der Telefonnummer 0531/470-5500 aufnehmen.

Für Kinder, die eine andere als die örtlich zuständige Grundschule besuchen sollen, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu beantragen. Diese Ausnahmen sind möglich, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte für das Kind oder die Familie darstellt oder wenn es aus pädagogischen Gründen geboten ist. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen und muss sich auf eine individuelle Situation beziehen.

Kinder, die im Jahre 2026 schulpflichtig werden und bislang an der zuständigen Grundschule angemeldet sind, die bislang keine Ganztagsschule ist, können zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 auf Wunsch der Erziehungsberechtigten an einer der städtischen Ganztagsgrundschulen aufgenommen werden, sofern dort noch Schulplätze frei sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Kinder an der Schule, an der sie bisher angemeldet sind, in der Zeit vom 4. Mai 2026 bis 8. Mai 2026 abgemeldet und in der gleichen Zeit an der Ganztagsgrundschule angemeldet werden. 

Erster Schultag

Der erste Schultag für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist der 15. August 2026.

Einschulung 2027

Wer wird 2027 schulpflichtig?

Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2027 sechs Jahre alt werden, müssen im Jahr 2027 eingeschult werden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli und vor dem 2. Oktober 2027 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern ein Jahr später eingeschult werden. Dafür muss bis zum 1. Mai 2027 eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden.

Sprachförderung

Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, erhalten dort die notwendige Sprachförderung. Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, müssen an einem Sprachtest in der Grundschule teilnehmen. Bei Bedarf wird dort spezielle Sprachförderung angeboten.

Anmeldung zur Grundschule

Alle Kinder, die 2027 schulpflichtig werden, müssen zwischen dem 4. und 8. Mai 2026 an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Über das Anmeldeverfahren einschließlich der notwendigen Unterlagen informiert ein Anschreiben der Grundschule bzw. deren Homepage.. 

Die zuständige Grundschule ergibt sich aus der Wohnanschrift des Kindes. Informationen finden Sie hierzu in der SchulbezirkssatzungPDF-Datei34,07 kB

Auch wenn Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, erfolgt das Anmeldeverfahren immer über die bezirklich zuständige Grundschule.

Eine Ausnahme besteht bei bereits anerkanntem Förderbedarf. In diesem Fall können Sie Ihr Kind direkt bei einer der Förderschulen anmelden.

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2027 sechs Jahre alt werden, also noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag muss in der Anmeldewoche im Mai 2026 bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet, ob das Kind vorzeitig eingeschult wird.

Schulwahl

Grundsätzlich besuchen Kinder die Schule in ihrem Wohnbezirk. Ausnahmen gibt es für:

  • Katholische Bekenntnisgrundschulen (Grundschule Edith Stein bzw. Grundschule Hinter der Masch)
  • Ganztagsgrundschulen
  • Schulen in freier Trägerschaft (z.B. Christliche Schule Braunschweig, Freie Waldorfschule)
  • Förderschulen

Kinder mit geistigen Behinderungen, die zum Schuljahresbeginn 2027/2028 schulpflichtig werden, können von den Erziehungsberechtigten innerhalb der o. a. Anmeldefrist an der zuständigen Grundschule oder auch direkt an der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, angemeldet werden.

Erziehungsberechtigte mit Kindern mit körperlichen und motorischen Behinderungen, die zum Schuljahresbeginn 2027/2028 schulpflichtig werden, können ihre Kinder innerhalb der o. a. Anmeldefrist an der zuständigen Grundschule anmelden oder sie können zwecks Anmeldung telefonisch Kontakt mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Kruppstr. 24a, 38126 Braunschweig, unter der Telefonnummer 0531/470-5500 aufnehmen.

Für Kinder, die eine andere als die örtlich zuständige Grundschule besuchen sollen, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu beantragen. Diese Ausnahmen sind möglich, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte für das Kind oder die Familie darstellt oder wenn es aus pädagogischen Gründen geboten ist. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen und muss sich auf eine individuelle Situation beziehen.

Kinder, die im Jahre 2027 schulpflichtig werden und  an der zuständigen Grundschule angemeldet werden, die bislang keine Ganztagsschule  ist, können zu Beginn des Schuljahres 2027/2028 auf Wunsch der Erziehungsberechtigten an einer der städtischen Ganztagsgrundschulen aufgenommen werden, sofern dort noch Schulplätze frei sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Kinder an der Schule, an der sie bisher angemeldet sind, zu den Anmeldezeiten für das Schuljahr 2027/2028 abgemeldet und in der gleichen Zeit an der Ganztagsgrundschule angemeldet werden.  Die Anmeldezeiten für das Schuljahr 2027/2028 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Erster Schultag

Der erste Schultag für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist der 21. August 2027.

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