Einschulung
Wer wird 2026 schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden, müssen im Jahr 2026 eingeschult werden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern ein Jahr später eingeschult werden. Dafür muss bis zum 1. Mai 2026 eine schriftliche Erklärung bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden.
Sprachförderung
Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, erhalten dort die notwendige Sprachförderung. Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, müssen an einem Sprachtest in der Grundschule teilnehmen. Bei Bedarf wird dort spezielle Sprachförderung angeboten.
Anmeldung zur Grundschule
Alle Kinder, die 2026 schulpflichtig werden, müssen zwischen dem 5. und 9. Mai 2025 an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die Anmeldeformulare und weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Grundschulen. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem 1. Oktober 2026 sechs Jahre alt werden, also noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Der Antrag muss in der Anmeldewoche im Mai 2026 bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet, ob das Kind vorzeitig eingeschult wird.
Schulwahl
Grundsätzlich besuchen Kinder die Schule in ihrem Wohnbezirk. Ausnahmen gibt es für:
- Katholische Bekenntnisgrundschulen (Grundschule Edith Stein bzw. Grundschule Hinter der Masch)
- Ganztagsgrundschulen
- Schulen in freier Trägerschaft (z.B. Christliche Schule Braunschweig, Freie Waldorfschule)
- Förderschulen
Informationen zu den Grundschulbezirken finden Sie in der Schulbezirkssatzung.
Kinder mit geistigen Behinderungen, die zum Schuljahresbeginn 2026/2027 schulpflichtig werden, können von den Erziehungsberechtigten innerhalb der o. a. Anmeldefrist an der zuständigen Grundschule oder auch direkt an der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Oswald-Berkhan-Straße 4, 38118 Braunschweig, angemeldet werden.
Erziehungsberechtigte mit Kindern mit körperlichen und motorischen Behinderungen, die zum Schuljahresbeginn 2026/2027 schulpflichtig werden, können ihre Kinder innerhalb der o. a. Anmeldefrist an der zuständigen Grundschule anmelden oder sie können zwecks Anmeldung telefonisch Kontakt mit der Hans-Würtz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Kruppstr. 24a, 38126 Braunschweig, unter der Telefonnummer 0531/470-5550 aufnehmen.
Für Kinder, die eine andere als die örtlich zuständige Grundschule besuchen sollen, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zu beantragen. Diese Ausnahmen sind möglich, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte für das Kind oder die Familie darstellt oder wenn es aus pädagogischen Gründen geboten ist. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen und muss sich auf eine individuelle Situation beziehen.
Kinder, die im Jahre 2025 schulpflichtig werden und bislang an der zuständigen Grundschule angemeldet sind, können zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 auf Wunsch der Erziehungsberechtigten an einer der städtischen Ganztagsgrundschulen aufgenommen werden, sofern dort noch Schulplätze frei sind. Hierzu ist es erforderlich, dass die Kinder an der Schule, an der sie bisher angemeldet sind, in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 9. Mai 2025 abgemeldet und in der gleichen Zeit an der Ganztagsgrundschule angemeldet werden.
Erster Schultag
Der erste Schultag für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist der 15. August 2026.