Potenzielle Stadterneuerungsgebiete
Braunschweig entwickelt sich stetig weiter. Um den wachsenden Anforderungen an Wohnen, Zusammenleben, Klimaschutz und Stadtqualität gerecht zu werden, spielt die Stadterneuerung eine zentrale Rolle. Neue Stadterneuerungsgebiete eröffnen die Chance, Quartiere gezielt zu stärken, soziale und bauliche Strukturen weiterzuentwickeln und die Lebensqualität für die Menschen vor Ort nachhaltig zu verbessern.
Aktuell werden in Braunschweig zwei potenzielle neue Stadterneuerungsgebiete fachlich vorbereitet. In der Weststadt ist dies das Emsviertel, das zum 1. Juni 2026 als Fördergebiet im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ beim Land Niedersachsen angemeldet werden soll. Ziel ist es, das Quartier sozial zu stabilisieren, den Zusammenhalt zu stärken und die Wohn- und Aufenthaltsqualität langfristig zu erhöhen.
Parallel dazu wird in der nördlichen Innenstadt das Gebiet rund um das Wettbewerbsareal Großer Hof vorbereitet. Auch hier ist eine Anmeldung zum 1. Juni 2026 vorgesehen – im Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Im Fokus stehen dabei eine zukunftsfähige Stadtentwicklung, die Stärkung der Innenstadt sowie nachhaltige städtebauliche Impulse.
Ministerium bereist Stadterneuerungsgebiete
Am 4. September war das zuständige Ministerium zu einer sogenannten „Bereisung“ vor Ort, um die beiden neuen Stadterneuerungsgebiete zu besichtigen.
Bei einer gemeinsamen Begehung wurden beide Gebiete vor Ort in Augenschein genommen. Dabei konnten bestehende städtebauliche Missstände und Handlungsbedarfe unmittelbar aufgezeigt und die vorgesehenen Planungen und Entwicklungsziele erläutert werden. Im anschließenden Austausch wurden die verschiedenen Aspekte der geplanten Stadterneuerungsmaßnahmen gemeinsam erörtert.
Die Stadtverwaltung zieht insgesamt ein positives Fazit aus dem Termin. Die Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums waren konstruktiv und boten Gelegenheit, die Planungen vor Ort anschaulich zu vermitteln und offene Fragen zu besprechen.
Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung die beiden Integrierten Entwicklungskonzepte (IEKs) noch einmal überarbeiten und die Anregungen aus dem Bereisungstermin entsprechend berücksichtigen. Die überarbeiteten IEKs sollen voraussichtlich Ende des Jahres den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Eine abschließende Rückmeldung des Ministeriums zur Aufnahme der beiden Gebiete in das jeweilige Städtebauförderungsprogramm wird weiterhin für Mitte 2027 erwartet.