FAQ’s zum Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen
- 1. Wie reiche ich meinen Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 ein?
- 2. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt und bis wann kann ich diese nachreichen?
- 3. Werden Luft/Luft-Wärmepumpen gefördert?
- 4. Dürfen Wärmepumpen oder Teile davon selbst installiert werden?
- 5. Darf neben dem Antrag zur Förderung einer Wärmepumpe für Heizzwecke auch ein Antrag für eine Brauchwasserwärmepumpe gestellt werden?
- 6. Ich habe bereits eine PV-Anlage. Darf ich trotzdem einen Antrag für eine Stecker-PV-Anlage stellen oder die bestehende Anlage damit erweitern?
- 7. Welche Fördersumme erhalte ich beim Kauf einer Stecker-PV-Anlage mit Kleinspeicher?
- 8. Angabe zur Leistung von Wechselrichtern: ist (Kilo )Voltampere das gleiche wie (Kilo-)Watt?
- 9. Ist ein Wechselrichter mit mehr als 0,8 kVA Ausgangsleistung förderfähig?
- 10. Warum ist die maximale Modulleistung auf 960 Watt begrenzt?
- 11. Ist eine Anmeldung meiner Stecker-PV-Anlage beim Netzbetreiber notwendig?
- 12. Wo finde ich die Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister?
- 13. Ist die Förderung kombinierbar mit anderen Fördermittelgebern?
- 14. Wie reiche ich Unterlagen nach?
- 15. Ich habe meinen Antrag auf Förderung eingereicht - was passiert als Nächstes?
- 16. Welche Unterlagen werden als Verwendungsnachweis benötigt?
- 17. Darf ich bereits vor der Antragstellung mit der Maßnahme beginnen?
- 18. Bis wann muss die Maßnahme abgeschlossen sein?
- 19. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
- 20. Kann mir die Stadt Braunschweig Elektriker / Fachfirmen empfehlen?
- 21. Ich habe Fragen zur Stecker – PV / Mini-Solaranlage.
1. Wie reiche ich meinen Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 ein?
Als Privatperson:
- Registrierung eines Service-Kontos über https://service.braunschweig.de/home. Klicken Sie dafür auf das Feld „Anmelden“ oben rechts auf dem Bildschirm und anschließend auf „Jetzt registrieren“.
- Anmeldung auf dem Service Portal der Stadt Braunschweig, nachdem die E-Mail-Adresse bestätigt wurde.
- Ab dem 15. April (ca. 8 Uhr): Im Service Portal nach dem Begriff „Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen“ suchen und anklicken.
- Das richtige Antragsformular auswählen, ausfüllen, unterstützende Unterlagen (Angebot, Kostenvoranschlag) hochladen und absenden.
Für Firmen / Verbände / Vereine / Gemeinschaften:
Neu ab diesem Jahr ist, dass sich Vereine und Firmen mit dem Elsterzertifikat über „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ anmelden müssen, um einen Antrag stellen zu können. Das MUK ist ein Nutzerkonto im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und dient juristischen Personen als Zugang zu digitalen Dienstleistungen der Verwaltung - das geschäftliche Pendant zur personenbezogenen BundID. Dieser Authentifizierungs- und Identifizierungsdienst basiert auf der bewährten ELSTER-Technologie.
2. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt und bis wann kann ich diese nachreichen?
Steckerfertige PV-Anlage von 0,35 bis 0,8 kVA:
- Bei Antragstellung einer steckerfertigen PV-Anlage sind noch keine Unterlagen erforderlich, diese müssen erst nach Beendigung der Maßnahme eingereicht werden.
- Wird zum Zeitpunkt der Beantragung Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder BAFöG bezogen, kann ein Bonus beantragt werden, indem ein Nachweis (z.B. die Kopie des Wohngeld-Bescheids) bei Antragstellung hochgeladen wird.
Kleinspeicher für steckerfertige PV-Anlagen
- Bei Antragstellung eines Kleinspeichers einer steckerfertigen PV-Anlage sind noch keine Unterlagen erforderlich, diese müssen erst nach Beendigung der Maßnahme eingereicht werden.
Vertikale PV-Anlage 3 bis 20 kWp:
- Der jeweilige Kostenvoranschlag der ausführenden Firma.
Inselsolaranlagen für Kleingärten:
- Bei Antragstellung von Inselsolaranlagen für Kleingärten sind noch keine Unterlagen erforderlich, diese müssen erst nach Beendigung der Maßnahme eingereicht werden.
Gemeinschaftliche Solarstromprojekte, mind. 10 kWp:
- Der jeweilige Kostenvoranschlag der ausführenden Firma.
Wärmepumpen:
- Der jeweilige Kostenvoranschlag der ausführenden Firma sowie die baurechtliche Genehmigung (soweit erforderlich).
Energieeffizienzmaßnahmen:
- Der jeweilige Kostenvoranschlag der ausführenden Firma sowie der Zuwendungsbescheid des BAfA und die baurechtliche Genehmigung (soweit erforderlich).
Weiterbildung bzw. Schulung:
- Das Angebot der Weiterbildung.
Alle Unterlagen müssen spätestens 10 Wochen nach Antragstellung nachgereicht werden, ansonsten kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Erinnerung erfolgt nicht.
3. Werden Luft/Luft-Wärmepumpen gefördert?
Luft/Luft Wärmepumpen (Klimageräte mit Heizfunktion) werden im Förderjahr 2026 mit 500,00 € bezuschusst.
Sie werden jedoch nur gefördert, wenn diese in Kombinationen mit dem/den Innengerät/en
- bei einer Heizleistung bis 12 kW eine Effizienz-Klasse „A+++“ oder „A++“ aufweisen
oder
- bei einer Heizleistung von mehr als 12 kW ein Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ηs,h) von mindestens 150 % im Heizbetrieb erbracht werden kann.
Auch bei Luft/Luft Wärmepumpen kann der Bonus von zusätzlichen 500,00 € für ein klimafreundliches Kältemittel beantragt werden.
4. Dürfen Wärmepumpen oder Teile davon selbst installiert werden?
Grundsätzlich ist der Selbsteinbau erlaubt. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss jedoch eine Fachunternehmererklärung über den fachgerechten Einbau vorgelegt werden. Diese kann ggf. auch von einer/einem Energie Effizienz Expertin/Experten oder der Energieberatung erstellt werden.
Im Falle von Split- oder Multisplitgeräten ist die Installation von Wärmepumpen entsprechend der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase jedoch nur durch Fachbetriebe gestattet.
5. Darf neben dem Antrag zur Förderung einer Wärmepumpe für Heizzwecke auch ein Antrag für eine Brauchwasserwärmepumpe gestellt werden?
Ja. Hierfür sind jedoch zwei Anträge notwendig. Für beide Wärmepumpen kann ein Bonus für klimafreundliche Kältemittel beantragt werden.
6. Ich habe bereits eine PV-Anlage. Darf ich trotzdem einen Antrag für eine Stecker-PV-Anlage stellen oder die bestehende Anlage damit erweitern?
Ziel dieses Förderprogrammes ist es, den Solarstrom zu denen zu bringen, die noch nicht von ihm profitieren. Deshalb sind Erweiterungen bzw. Ergänzungen von bestehenden PV-Anlagen durch Stecker-PV-Anlagen von der Förderung ausgenommen. Sie haben in diesem Fall bereits einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet, wofür wir uns bei Ihnen bedanken.
7. Welche Fördersumme erhalte ich beim Kauf einer Stecker-PV-Anlage mit Kleinspeicher?
Die maximale Fördersumme beim Kauf einer Stecker-PV-Anlage mit Kleinspeicher beträgt 350 €.
8. Angabe zur Leistung von Wechselrichtern: ist (Kilo )Voltampere das gleiche wie (Kilo-)Watt?
(k)VA ist die Abkürzung für Voltampere bzw. Kilovoltampere, eine Einheit für die elektrische Scheinleistung. Bei vielen Händlern wird die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters jedoch in Watt bzw. Kilowatt angegeben. Dies ist zwar formell nicht ganz korrekt, entspricht aber den Vorgaben zur maximalen Ausgangsleistung. Im Datenblatt der Wechselrichter sind im Normalfall die Angaben in VA bzw. kVA zu finden.
9. Ist ein Wechselrichter mit mehr als 0,8 kVA Ausgangsleistung förderfähig?
Gedrosselte Wechselrichter mit mehr als 800 VA sind nicht zulässig, da die Drosselung leicht entfernt werden kann. Sprich: Wechselrichter mit einer herstellerseitigen Ausgangsleistung von z. B. 1500 VA, welche auf 800 VA gedrosselt wurden, sind im Rahmen dieses Förderprogramms nicht erlaubt. 800 VA Wechselrichter, welche auf 600 VA gedrosselt sind, jedoch schon.
10. Warum ist die maximale Modulleistung auf 960 Watt begrenzt?
Die Stadt Braunschweig orientiert sich an den Vorgaben und Empfehlungen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e. V. (VDE). Mit der Veröffentlichung der DIN VDE V 0126-95 wurde eine Begrenzung der Peakleistung der PV-Module auf 960 Watt festgelegt. Dies gilt für steckerfertige PV-Anlagen, die von jeder Person über einen Schutzkontakt Stecker (Schuko) angeschlossen werden können.
Der Anschluss über eine Einspeisesteckdose ermöglicht entsprechend der Norm zwar mehr Modulleistung, wird von Seiten der Stadt Braunschweig bei Überschreiten der 960 Watt jedoch nicht gefördert. Dies hat den Hintergrund, dass zum Einbau einer Einspeisesteckdose eine Elektrofachkraft hinzugezogen werden muss. Da dies in Mietsverhältnissen kaum möglich und finanziell unwirtschaftlich ist, begrenzt die Stadt Braunschweig die Modulleistung auf maximal 960 Watt, unabhängig von der verwendeten Anschlussvariante.
Anträge mit mehr als 960 Watt Modulleistung müssen entsprechend abgelehnt werden.
11. Ist eine Anmeldung meiner Stecker-PV-Anlage beim Netzbetreiber notwendig?
Eine Anmeldung der Stecker-PV-Anlage beim Netzbetreiber ist nicht notwendig. Die Anlage muss allerdings im Marktstammdatenregister registriert werden.
12. Wo finde ich die Registrierungsbestätigung im Marktstammdatenregister?
Unter folgendem Link ist eine Anleitung dazu zu finden: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheckRegistrierungsbestaetigung.html
13. Ist die Förderung kombinierbar mit anderen Fördermittelgebern?
Eine Doppelförderung ist, bis auf folgende Ausnahmen, grundsätzlich ausgeschlossen:
- Die Nutzung passender Kredite und Zuschüsse im Rahmen von Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder vergleichbare Produkte anderer Kreditinstitute (bspw. N-Bank)
- Die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Die Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
14. Wie reiche ich Unterlagen nach?
Fehlende Unterlagen für Ihren Antrag sowie die Schlussunterlagen für Ihren Verwendungsnachweis können Sie folgendermaßen einreichen:
Link zum Nachreich-Formular
Mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrages per E-Mail wurde Ihnen auch ein Link zur Verfügung gestellt, über den Sie die Unterlagen bequem einreichen können, ohne weitere Informationen einzutragen.
(Hinweis: Ihre Daten werden verschlüsselt über eine sichere Verbindung übermittelt. Beachten Sie bitte, dass die Übermittlung des Nachreichformulars sowie der Anlagen nicht über das Serviceportal erfolgt und entsprechend keine Kopie in Ihr Postfach des Serviceportals weitergeleitet wird. Sie erhalten jedoch vom Zentralen Formularservice der Stadt Braunschweig eine Bestätigungs-E-Mail.)
Serviceportal
Nach Anmeldung im Service-Portal können Sie über folgende Schritte Unterlagen zu Ihren Antrag hinzufügen: Meine Anträge | Entsprechenden Vorgang „Antrag auf einen Zuschuss für regenerative Energien“ öffnen | „Neue Nachricht“ öffnen (rechte Seite im Vorgang) | „Anhänge hochladen“ | „Senden“
15. Ich habe meinen Antrag auf Förderung eingereicht - was passiert als Nächstes?
Nach Antragseingang werden alle Unterlagen entsprechend gesichtet. Sobald die Prüfung Ihres Antrages abgeschlossen ist, kommen wir unaufgefordert auf Sie zurück.
Nach Installation der Anlage bzw. Fertigstellung der Maßnahme können Sie jedoch bereits alle Schlussunterlagen (=Verwendungsnachweis) nachreichen (s. Frage zuvor). Erst nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises kann die Förderung ausgezahlt werden.
16. Welche Unterlagen werden als Verwendungsnachweis benötigt?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, finden Sie unter Punkt 8 in den jeweiligen Förderrichtlinien (siehe https://www.braunschweig.de/foerderung-regenerativ unter Links/Downloads).
17. Darf ich bereits vor der Antragstellung mit der Maßnahme beginnen?
Solange die Maßnahme bzw. Installation der Anlage in dem jeweiligen Förderjahr begonnen wurde, ist diese grundsätzlich förderfähig. Es könnte demnach auch nachträglich ein Förderantrag gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn bei Stecker-PV-Anlagen und Inselsolaranlagen gilt der Kauf der Anlage.
18. Bis wann muss die Maßnahme abgeschlossen sein?
Die Maßnahme bzw. die Installation der Anlage sollte in dem jeweiligen Förderjahr abgeschlossen werden.
Sollten Sie die geförderte Maßnahme nicht in dem jeweiligen Förderjahr fertigstellen können, senden Sie eine kurze Mitteilung inkl. kurzer Begründung an foerderung-umwelt@braunschweig.de. Ob die Förderung über das Förderjahr hinaus bestehen kann, wird individuell geprüft.
19. Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises und sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, kann die Förderung ausgezahlt werden. Die Bestandskraft tritt 4 Wochen nach dem Zugang des Bescheides ein.
20. Kann mir die Stadt Braunschweig Elektriker / Fachfirmen empfehlen?
Leider können wir nicht bei der Vermittlung einer Firma weiterhelfen. Elektroinstallateure können Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer oder über die Innung für Elektrotechnik Braunschweig finden.