Kampfmittel

Braunschweig wurde im 2. Weltkrieg bekannter Maßen schwer bombardiert. Ca. 10 % der abgeworfenen Bomben sind nicht explodiert und können noch immer als Blindgänger im Boden liegen. Die Kampfmittelbeseitigung ist in Niedersachsen eine Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden werden vom Land Niedersachsen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Hannover (KBD) unterstützt. 

Die Stadt hat eine Kampfmittelbelastungskarte erstellen lassen. Der Darstellung liegen Auswertungen unterschiedlicher Qualitätsniveaus und Auswertezeiträume zugrunde. Die Karte ist im Geoportal (Öffnet in einem neuen Tab) bis zu einem Maßstab von 1:1.000 dargestellt und gibt die der Stadt Braunschweig bekannten Erkenntnisse wieder. Sie wird fortgeschrieben, indem neue Erkenntnisse nachgetragen werden. Eine Gewähr, dass bestimmte Flächen frei von Kampfmitteln sind, übernimmt die Stadt Braunschweig mit dieser Kartendarstellung nicht.  

Auf Antrag führt auch der KBD eine Auswertung der Luftbilder des 2. Weltkrieges durch und teilt einem Eigentümer mit, ob sein Grundstück kampfmittelverdächtig ist.  

Melden Sie Munitionsfunde umgehend der Polizei (110) oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Hannover (KBD) (Tel.: s. u.). Sie können Munitionsfunde alternativ auch der Feuerwehr (112) mitteilen.

Die Entschärfung eines Kampfmittels darf nur durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen! Die Kampfmittel werden auf Kosten des Landes Niedersachsen entsorgt. 

Fragen zum Kampfmittelverdacht werden bei der Stadt Braunschweig vom Fachbereich Umwelt (Kontakt (Öffnet in einem neuen Tab)) beantwortet.

Häufig gestellte Fragen

1. Warum muss ich in Braunschweig immer noch mit Kampfmitteln rechnen?

Über Braunschweig wurden ca. 13.000 t Bomben abgeworfen. Ca. 10 % der abgeworfenen Bomben sind nicht explodiert und können noch als Blindgänger im Boden liegen. Viele Blindgänger waren z. B. wegen der dichten Bombardierung nicht zu erkennen und wurden weder im Krieg noch in der Nachkriegszeit entschärft. Auch die spätere systematische Suche nach Kampfmitteln insbesondere durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen, konnte nur punktuell durchgeführt werden. Anhaltspunkt für die Suche sind immer Luftbilder, die verdächtige Punkte (Blindgängerverdachtspunkte) zeigen. Längst nicht alle Blindgänger sind auf Luftbildern zu erkennen.

2. Ist das Bauen in Braunschweig gefährlicher als in anderen Städten?

Nein, mit Sprengbombenblindgängern und anderen Kampfmitteln muss in allen Städten gerechnet werden, die bombardiert wurden oder in denen Kampfhandlungen während des 2. Weltkrieges stattgefunden haben.

3. Ist es gefährlich auf kampfmittelverdächtigen Flächen zu wohnen oder zu arbeiten?

Nein, in Braunschweig ist aus der Vergangenheit kein Fall einer sogenannten Selbst-Detonation bekannt. Auch bei Betrachtung des gesamten Bundesgebiets scheint das Risiko eines Schadens durch eine Selbst-Detonation äußerst gering. Vielmehr wurden die in den letzten 26 Jahren im Bundesgebiet bekannt gewordenen größeren Schadensfälle sämtlich durch Erdarbeiten bzw. durch ein Unglück bei der Entschärfung ausgelöst.

4. Warum hat die Stadt Informationen zu meinem Grundstück?

Der Aufgabenbereich „Kampfmittel“ wurde in Braunschweig im Fachbereich Umwelt analog zum Thema Altlasten bearbeitet. Die Stadt hat bereits im Jahre 2007 alle seinerzeit verfügbaren Kriegsluftbilder auswerten lassen und auch eine Recherche zu den Luftangriffen und den militärischen Anlagen in Braunschweig durchführen lassen - im Altlastenbereich nennt man so etwas historische Recherche. Im Auftrag der Stadt Braunschweig wurden so von einer Fachfirma 2.596 Luftbilder orientierend ausgewertet. Die Informationen über Kampfmittel wurden auf digitalen Karten erfasst - im Altlastenbereich gibt es analog das Altlastenverzeichnis. Auch weitergehende Luftbildauswertungen auf Kampfmittel werden gesammelt und die digitalen Karten bei Bedarf fortgeschrieben. So wie auch im Altlastenverzeichnis Sanierungsmaßnahmen erfasst werden, schreibt die Stadt die digitale Karte fort, wenn Flächen überprüft und von Kampfmitteln befreit wurden. Die Erfassung der Daten soll das Bauen sicherer machen und den Zugriff auf die Informationen für die Bürgerinnen und Bürger schnell und günstig ermöglichen.

5. Wo finde ich Fachunternehmen?

Kompetente Leistungsanbieter für die Planung und Ausführung von Leistungen zur Kampfmittelerkundung und -bergung können z. B. über das Internetportal der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. (GKD) (Öffnet in einem neuen Tab) recherchiert werden.

Auch die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine Liste anerkannter Fachbetriebe herausgegeben. Diese und weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/feuerwehr/kampfmittelraeumdienst (Öffnet in einem neuen Tab).

6. Wer kann mich beraten?

Die Kampfmittelfachunternehmen bieten häufig auch Beratungsleistungen an. Auch einige Ingenieurbüros haben sich auf die Planung von Kampfmittelräummaßnahmen spezialisiert. Von diesen sind einige in der Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V. (GKD) (Öffnet in einem neuen Tab) organisiert. Zurzeit existieren aber weder ein spezieller Studiengang noch eine Liste spezialisierter Gutachter. Entscheidend sind die Erfahrung und die individuell erworbene Qualifikation der Gutachter.

7. Ist eine zusätzliche Luftbildauswertung sinnvoll?

Zumindest bei größeren Bauprojekten ja! Durch eine Luftbildauswertung können die der Stadt vorliegenden Informationen präzisiert werden. Die Kampfmittelsondierungen können unter Umständen zielgerichteter und kostengünstiger erfolgen. Lassen Sie sich z. B. durch einen erfahrenen Fachplaner oder eine Fachfirma beraten!

8. Was kostet die Kampfmittelerkundung?

Die Oberflächensondierung ist das günstigste Verfahren. Die reine Sondierung kostet je nach Größe der Fläche meist weniger als einen Euro pro Quadratmeter. Zusätzlich fallen aber noch die Kosten für An- und Abfahrt und für die Dokumentation des Ergebnisses an. Gegebenenfalls erforderliche Kosten für Öffnungen des Bodens zur Klärung, ob es sich um ein harmloses Objekt oder ein Kampfmittel handelt, würden noch hinzukommen. Solche Kosten können im Vorfeld nicht abgeschätzt werden.

Bei der rasterförmigen Bohrlochsondierung, die bei problematischen Bodenverhältnissen (Ziegel, Ziegelschutt, Leitungen, Stahlbeton oder einem Baugrubenverbau oder unmittelbarer Nähe zu baulichen Anlagen) zum Einsatz kommt, ist bei einem mittleren Bohrlochabstand von 1,5 m und einer mittleren Bohrtiefe von 6,0 m für die Untersuchung von beispielsweise 200 m² eine Größenordnung von rund 8.000,00 € realistisch. Gegebenenfalls erforderliche Kosten für Öffnungen des Bodens zur Klärung, ob es sich um ein harmloses Objekt oder ein Kampfmittel handelt, würden diese Summe noch erhöhen. Solche Kosten können im Vorfeld nicht abgeschätzt werden.

9. Wer ist verantwortlich für Kampfmittel?

Verantwortlich für Gefahren, die durch Kampfmittel von einem Grundstück ausgehen bzw. durch Erdarbeiten entstehen, sind die Eigentümer, Bauherren, Architekten und Bauausführenden. Das Merkblatt "kampfmittelfrei Bauen (Öffnet in einem neuen Tab)" vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fasst Verhaltensregeln und Pflichten der Baubeteiligten zusammen.

10. Was passiert, wenn ein Kampfmittel gefunden wird?

Melden Sie Munitionsfunde umgehend der Polizei (110) oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Hannover (KBD) (Tel.: s. u.). Sie können Munitionsfunde alternativ auch der Feuerwehr (112) mitteilen.

Die Entschärfung eines Kampfmittels darf nur durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgen!

Der KBD ist erreichbar unter:

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

Regionaldirektion Hameln-Hannover

- Kampfmittelbeseitigungsdienst -

Anschrift

Dorfstraße 19
30519 Hannover

Kontakt

Tel.: 0511 30245500

Einsatzkoordination


Weitere Informationen

Ausschließlich Meldung von Kampfmittelfunden (auch außerhalb der Bürozeiten)

11. Welche Verfahren sind geeignet, um auf einer kampfmittelverdächtigen Fläche gefahrlos bauen zu können?

Für den Fall, dass eine sondierfähige Oberfläche ohne Bauschuttauffüllungen, Leitungen etc. vorliegt, ist die Oberflächensondierung das geeignete Verfahren, um die Kampfmittelfreiheit herbeizuführen. Allerdings ist bei einer Vielzahl von Bauflächen aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Oberflächensondierung nicht möglich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich Ziegel, Ziegelschutt, Leitungen, aber auch Stahlbeton oder ein Baugrubenverbau im Boden befinden oder die Sondierung in unmittelbarer Nähe zu baulichen Anlagen, die in das Erdreich hineinreichen, erfolgen muss. In diesen Fällen kommt die Oberflächensondierung zu keinem aussagefähigen Ergebnis. Hier gibt es aber weitere, wenn auch aufwändigere Möglichkeiten, die Kampfmittelfreiheit herbeizuführen wie z. B. die Bohrlochsondierung; lassen Sie sich von dem Fachunternehmen oder dem beauftragten Fachplaner beraten!

12. Welchen Vorteil habe ich, wenn ich mein ganzes Grundstück untersuchen lasse?

Freigemessene Flächen werden in dem von der Stadt Braunschweig geführten Kampfmittelkataster erfasst. Nur auf freigemessenen Flächen müssen Sie bei künftigen Bauarbeiten keine weiteren kampfmittelspezifischen Anforderungen oder diesbezügliche Nebenbestimmungen in einer Baugenehmigung erfüllen. Die Kampfmittelfreiheit dient nicht nur Ihrer Sicherheit und minimiert mögliche Haftungsrisiken, sondern hat auch einen positiven Einfluss auf den Wert Ihres Grundstücks.

13. Wo sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Kampfmittelerkundung niedergeschrieben?

In der DIN 18323 (Öffnet in einem neuen Tab) werden geeignete Vorgehensweisen beschrieben.

14. Was kann passieren, wenn ich mich beim Bauen nicht um das Thema Kampfmittel kümmere?

Nach § 319 Strafgesetzbuch „Baugefährdung“ wird mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues fahrlässig oder vorsätzlich gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet. Fach- und sachgerechte Kampfmittelsondierung und –räumung in kampfmittelverdächtigen Bereichen sind Teil der anerkannten Regeln der Technik.

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