Planfeststellung "Beberbach-West"

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig hat für die naturnahe Umgestaltung des Beberbaches im Bereich zwischen dem Durchlass Bechtsbütteler Weg und der Kompensationsmaßnahme oberhalb des Autobahndurchlasses westlich von Waggum in Braunschweig und dem Landkreis Gifhorn einen Antrag auf Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.

Der Beberbach soll als naturnahes Fließgewässer entwickelt werden. Die Vorhabenträgerin möchte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch bei stark reduzierter Unterhaltung die Leistungsfähigkeit des Abflussprofils für die ordnungsgemäße Entwässerung der anliegenden Nutzflächen sowie die Vorflut der Niederschlagwassereinleitungen ausreicht.

Beschluss

Bekanntmachung Erörterungstermin

Bekanntmachung des Erörterungstermins für das Planfeststellungsverfahren "Naturnahe Umgestaltung des Beberbaches im Bereich zwischen dem Durchlass Bechtsbütteler Weg und der Kompensationsmaßnahme oberhalb des Autobahndurchlasses westlich von Waggum in Braunschweig und dem Landkreis Gifhorn".

Gemäß § 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz – vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585), in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (Bundesgesetzblatt l Seite 102), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Erörterungstermin bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin wird für den 19. Juni 2012 um 9 Uhr in Gemeinschaftshaus Wenden, Veltenhöfer Straße 3, 38110 Braunschweig – anberaumt.

Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben sowie die Behörden und die Trägerin des Vorhabens werden zu dem Termin eingeladen.

Bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne sie/ihn verhandelt werden.

Bekanntmachung Auslegung

Bekanntmachung über die Auslegung des Antrages der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig auf naturnahe Umgestaltung des Beberbaches im Bereich zwischen dem Durchlass Bechtsbütteler Weg und der Kompensationsmaßnahme oberhalb des Autobahndurchlasses westlich von Waggum in Braunschweig und dem Landkreis Gifhorn.

Die Untere Naturschutzbehörde hat bei mir gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetz – (WHG) vom 31. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 2585), in der derzeit geltenden Fassung, die Planfeststellung für die o. g. Umgestaltung beantragt.

Gemäß § 68 WHG in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (Bundesgesetzblatt l Seite 102), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Auslegung des Planes bekannt gemacht. Der Plan mit den dazu eingereichten Unterlagen kann in der Zeit vom

12. März 2012 bis 19. April 2012 (einschließlich)

bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig in der Zeit von Montag bis Donnerstag 7:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr im 2. OG Zimmer 24

und

bei dem Landkreis Gifhorn, Kreishaus II, Untere Wasserbehörde, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn in der Zeit von Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr in Zimmer 202

und

bei der Samtgemeinde Papenteich, Hauptstraße 15, 38527 Meine

und

der Gemeinde Meine, Abbesbütteler Straße 4, 38527 Meine während der Dienstzeiten

eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 7. Mai 2012 bei der Stadt Braunschweig, Postfach 33 09, 38023 Braunschweig, dem Landkreis Gifhorn Fachbereich 9-Umwelt, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, der Samtgemeinde Papenteich, Hauptstraße 15, 38527 Meine oder der Gemeinde Meine, Abbesbütteler Straße 4, 38527 Meine schriftlich oder bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig, dem Landkreis Gifhorn Fachbereich 9-Umwelt, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, der Samtgemeinde Papenteich, Hauptstraße 15, 38527 Meine oder der Gemeinde Meine, Abbesbütteler Straße 4, 38527 Meine zur Niederschrift, gemäß § 73 Absatz 4 VwVfG, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.


Auf folgendes wird hingewiesen:

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

  1. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
  2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er von ihnen nicht als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
    Gleichförmige Eingaben, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis nach dem vorhergehenden Satz nicht entsprechen, können unberücksichtigt gelassen werden.
    Ferner können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
  3. Fremdsprachigen Einwendungen ist auf eigene Kosten eine deutsche Übersetzung beizufügen.
  4. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.


Der Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben und der Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben wird in einer gesonderten Bekanntmachung anberaumt.

Erläuterungen und Hinweise