Plangenehmigung „Verrohrung eines Straßenseitengrabens in Bienrode“

Die Strukturförderung Braunschweig GmbH plant die Verrohrung eines Straßenseitengrabens in den neuen Baugebieten im Bereich der Ortsteile Waggum (WA 70) und Bienrode (BI 39) sowie die Querung eines Entwässerungsgrabens.

Ein vorhandener Straßenseitengraben an der Waggumer Straße soll auf einer Länge von 110 m verrohrt werden, um die Herstellung einer Baustraße zu ermöglichen.

Dieses Vorhaben bedarf als Gewässerausbau gemäß § 68 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz – (WHG) grundsätzlich der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.

Da es sich bei dem Vorhaben um die Verrohrung eines Straßenseitengrabens handelt, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich, so dass das Vorhaben gemäß § 68 Absatz 2 WHG ohne vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden kann (Plangenehmigungsverfahren).

Die o. g. Baustraße wird einen Entwässerungsgraben, der den Bereich der Rollfelder des Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg entwässert, queren, d. h. hier entsteht eine Gewässerkreuzung, die einer wasserrechtlichen Genehmigung bedarf.

Plangenehmigung

Aufgrund des Antrags der Strukturförderung Braunschweig GmbH vom 30. Juni 2010 wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Verrohrung eines Straßenseitengrabens und zum naturnahen Ausbau eines Grabens mit entsprechenden Auflagen und Hinweisen erteilt. Die Plangenehmigung enthält die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage im Gewässer (Rohrdurchlass).

Die Anlagen zur wasserrechtlichen Plangenehmigung entsprechen den Antragsunterlagen – lediglich die Anlage 6 wurde überarbeitet.

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