Plangenehmigung „Erweiterung des Regenrückhaltebeckens Lammer Busch Ost“

Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH hat für die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens Lammer Busch Ost einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.

Plangenehmigung

Auf Grund des Antrags der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH vom 28. August 2013 wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Erweiterung des Regenrückhaltebeckens „Lammer Busch Ost“ mit Auflagen und Hinweisen erteilt.

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