Plangenehmigung „Entschlammung des Neuen Bleeksteiches“

Der Fachbereich Stadtgrün der Stadt Braunschweig hatte im September 2015 für die Entschlammung des Neuen Bleeksteiches einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt. Das Verfahren ruhte, da geeignete landwirtschaftliche Flächen für die Aufbringung des entnommenen Schlammes nicht zur Verfügung standen.

Mit Antrag vom 17.10.2018 wurde das Verfahren wiederaufgenommen. Grundsätzlich soll die eigentliche Entschlammung des Neuen Bleeksteiches wie 2015 beantragt erfolgen. D. h. der Teich soll für die maschinelle Entnahme des Schlamms trockengelegt werden. Der Schlamm wird dann gelöst, verladen und zu einer nah gelegenen landwirtschaftlich genutzten Lagerfläche am Legdenanger transportiert und dort abgelagert. Die Lagerfläche und die dazugehörige Auffanggrube für das Sickerwasser werden zum Grundwasser und ggf. gegen Niederschlagswasser durch eine geeignete Dichtung abgedichtet. Das anfallende Wasser wird in einem Sammelbecken/Pumpensumpf gefasst und je nach dem Ergebnis der Wasseranalysen entweder vor Ort versickert, in den Kreuzteich eingeleitet oder dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Nach einer Trocknungszeitzeit von 6 bis 9 Monaten wird in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine landwirtschaftliche Verwertung angestrebt. Ist eine ganz oder teilweise Entsorgung des getrockneten Schlamms notwendig, liegt bereits die Übernahmeerklärung eines Entsorgungsfachbetriebes vor.

Die wasserrechtliche Plangenehmigung zur Entschlammung des Neuen Bleeksteiches wurde am 13.11.2018 mit Auflagen und Hinweisen erteilt.

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