Planfeststellung "Schunter Frickenmühle"
Auf Grund des Antrags des Wasserverbandes Mittlere Oker vom 2. August 2005 wird für die Laufverlegung der Schunter im Bereich Frickenmühle zwischen Thune und Walle der Planfeststellungsbeschluss zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen in der Form der in den Anlagen einschließlich der Grüneinträge beigefügten Unterlagen auf den im Beschluss aufgeführten Flurstücken erteilt. Bei der Umsetzung der Planfeststellung sind die genannten Nebenbestimmungen einzuhalten und die aufgeführten Hinweise zu berücksichtigen.