Gesetzliche Grundlagen
Gesetzestexte zur Gleichstellungsarbeit in Kommunen
Gleichstellungsbeauftragte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingesetzt.
Ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit sind gesetzlich verankert.
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
Hier finden Sie das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vom 17.12.2010, maßgeblich für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist der § 9 zur Verwirklichung der Gleichberechtigung.
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz
- Hier finden Sie das Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG), gültig vom 01.01.2011.
- Hier finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen Informationen zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und zur Politischen Gleichstellungsarbeit in Kommunen.
Das AGG
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006
(Dieser Gesetzestext beinhaltet alle vier folgenden Artikel)
Artikel 1: Das neue Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG)
Artikel 2: Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (SoldGG)
Artikel 3: Änderungen in anderen Gesetzen
Artikel 4: Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Weitere Gesetzestexte im Wortlaut:
Das Grundgesetz Art.3 Abs.2:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Die Niedersächsische Verfassung Art.3, Abs.2, Satz 3:
"Die Achtung der Grundrechte, insbesondere der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."