Die Gleichstellungsbeauftragte

Marion Lenz, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Braunschweig© Foto: Jörg Scheibe

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland  Art. 3 (2)

Das Gleichstellungsreferat der Stadt Braunschweig hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft zu fördern und die Verwirklichung des Art. 3 (2) des Grundgesetzes voranzutreiben.

Gleichstellungsbeauftragte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingesetzt. Ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit sind gesetzlich verankert.



Zur Gleichstellung von Frauen und Männern braucht es mehr als leere Versprechungen, nämlich...

Und deshalb mischt die Gleichstellungsbeauftragte sich ein, sie...

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