Stichwahl
Erreicht bei der Hauptwahl zum Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit), so treten die beiden Bewerberinnen oder Bewerber mit den meisten Stimmen im zweiten Wahlgang zur Stichwahl noch einmal an.
Diese findet in der Regel zwei Wochen nach der Hauptwahl statt.