Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister

Braunschweig ist eine kreisfreie Stadt. Hier führt die oder der Hauptverwaltungsbeamte die Bezeichnung Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister. Die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter heißen Bürgermeisterin oder Bürgermeister.

Gewählt wird die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister direkt von den wahlberechtigten Braunschweigerinnen und Braunschweigern. Bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister hat jede wählende Person eine Stimme. Erhält bei der Hauptwahl keine Bewerberin oder kein Bewerber die absolute Mehrheit, treten die beiden Kandidatinnen oder Kandidaten mit den höchsten Stimmanteilen zwei Wochen später zu einer Stichwahl an.

Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt die Arbeit der Verwaltung. Zudem obliegt ihr oder ihm die repräsentative Vertretung der Stadt. Sie oder er ist stimmberechtigt im Rat.

Die nächste Wahl findet im September 2026 statt. (Wahlperiode)

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