Informationen für Wahlvorschlagsträger

Plenarsaal des Bundestages© Stefan Rajewski - Fotolia.com

Das gesamte Stadtgebiet Braunschweigs bildet den Bundestagswahlkreis 50.

Bei der Bundestagswahl können Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten (rechte Seite des Stimmzettels) nur von Parteien eingereicht werden. Für die Wahl im Wahlkreis (linke Seite des Stimmzettels) können als sogenannte "andere Kreiswahlvorschläge" auch Kandidierende von Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber antreten.

Landeslisten müssen bei der Landeswahlleitung eingereicht werden, Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 50 bei der Kreiswahlleitung der Stadt Braunschweig.

Wahlvorschlägsträger können die erforderlichen Vordrucke zur Einreichung eines Kreiswahlvorschlags bei der Geschäftsstelle der Kreiswahlleitung anfordern. Sie erhalten dann ebenfalls Zugangsdaten zum Kandidatenportal der Bundeswahlleitung. Das Portal unterstützt den gesamten Aufstellungsprozess und das Ausfüllen der Vordrucke. 

Durch den vorgezogenen Wahltermin 23. Februar ändert sich die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge auf den 34. Tag vor dem Wahltag, also auf Montag, den 20. Januar 2025 (18 Uhr).

Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen zuvor bei der Bundeswahlleitung ihre Beteiligung an der Bundestagswahl anzeigen, um als Partei an der Wahl teilnehmen zu können. Diese Frist endet 7. Januar 2025 (18 Uhr).

Kreiswahlvorschläge dieser Parteien und auch andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterstützt werden. Daran ändert sich auch durch die verkürzten Fristen nichts. Formblätter für diese Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der Kreiswahlleitung zur Verfügung gestellt. 

Kreiswahlleitung der Stadt Braunschweig

Geschäftsstelle (Wahlamt)

Norbert Buschbaum

Anschrift

Reichsstraße 3
38100 Braunschweig

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