Informationen zur Kandidatur
Kreiswahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden.
Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber dürfen nur in einem Landtagswahlkreis kandidieren.
Parteien können ihre Landeswahlvorschläge nur bei der Landeswahlleitung einreichen.
Die Wahlvorschläge können mit den dazu gehörenden Unterlagen bis zum 1. August 2022 (der 69. Tag vor der Wahl), 18 Uhr bei der jeweils zuständigen Wahlleitung eingereicht werden.
Formulare zur Aufstellung von Kreiswahlvorschlägen
Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns an:
Wahlamt
Kontakt
Tel.:
0531 4704139
E-Mail-Adresse:
wahlen@braunschweig.de