Jugendschöffinnen und -schöffen
Die nächste Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 findet im Oktober 2023 statt.
Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Braunschweig werden bis zum 28. Februar 2023 entgegengenommen.
Einen entsprechenden Antrag finden Sie im Service-Portal (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Jugendschöffinnen und -schöffen für die Jugendgerichte an Amts- und Landgericht werden parallel zu den Schöffinnen und Schöffen in einem eigenen Verfahren gewählt.
Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen. Zusätzlich sollen die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Erfahrungen können dabei aus dem beruflichen oder privaten Bereich kommen. Sie können das Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen nicht gleichzeitig mit dem Schöffenamt im Erwachsenenbereich ausüben.
Die Vorschlagsliste wird vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vorbereitet und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Vorschlagliste zur Jugendschöffenwahl:
Stadt Braunschweig
Astrid Hilbig
Anschrift
Eiermarkt
4-5
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4708482
E-Mail-Adresse:
astrid.hilbig@braunschweig.de