Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlhilfe

Hier finden Sie schnell die Antworten dazu.

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Sollte Ihre Frage nicht dabei sein oder möchten Sie noch mehr Informationen, wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an uns:

Wahlamt

Anschrift

Reichsstraße 3
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4704114
Fax: 0531 4704141

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: nach Vereinbarung.

Annabell Ohnsorge

Kontakt

Tel.: 0531 4704152

Wir werden Ihre Frage dann so schnell wie möglich beantworten. Vielleicht übernehmen wir sie auch gleich mit der entsprechenden Antwort in unseren Fragenkatalog.

Was ist ein Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus acht ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Näheres zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes und seiner Mitglieder finden Sie auch auf der Seite "Aufgaben des Wahlvorstandes".

Was macht ein allgemeiner Wahlvorstand?

Die Stimmabgabe im Wahllokal vor Ort wird durch allgemeine Wahlvorstände ermöglicht. Der Wahlvorstand überprüft die Wahlberechtigung der erschienenen Wählerinnen und Wähler, gibt die Stimmzettel aus und achtet darauf, dass diese geheim ausgefüllt und ordnungsgemäß in die Urne geworfen werden. Nach Ende der Wahlzeit zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen in seinem Wahlbezirk aus.

Was macht ein Briefwahlvorstand?

Alle roten Wahlbriefe werden in der Briefwahlzentrale gesammelt und auf die Briefwahlvorstände verteilt. Diese öffnen zunächst die Wahlbriefe ihres Bezirkes und überprüfen die darin enthaltenen Wahlscheine auf Gültigkeit. Anschließend werden die Stimmzettel aus den Umschlägen entnommen und, wie bei den allgemeinen Wahlvorständen auch, ausgezählt.

Wie werde ich Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer?

Grundsätzlich kann das Wahlamt jeden Wahlberechtigten in die Wahlhilfe berufen. In Braunschweig setzen wir auf Freiwilligkeit. D.h. wenn Sie in der Wahlhilfe tätig werden möchten, sagen Sie es uns über oben stehende Kontaktdaten, oder nutzen Sie unser Online-Meldeformular auf der Seite "Wahlhilfe Neumeldung".

Wer kann helfen?

Alle Personen, die für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind, können helfen. Allerdings kann jede Person bei einer Wahl nur ein Wahlehrenamt ausüben.  Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl antreten sowie die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen kein Wahlehrenamt übernehmen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen nur wahlberechtigt sein! Eine bestimmte schulische oder berufliche Bildung wird nicht gefordert. Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie im Falle einer Berufung von uns.

Muss ich mich zu jeder Wahl erneut anmelden?

Nein, das nicht. Wenn Sie sich einmal bereit erklärt haben, in der Wahlhilfe tätig zu werden, bleiben Sie zunächst in unserer Datenbank der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gespeichert.

Sie müssten dann nur noch auf unsere Abfrage vor jeder Wahl antworten, ob Sie dabei sind oder nicht. Sie können also warten, bis wir Sie anschreiben.

Verpflichte ich mich, bei jeder kommenden Wahl zu helfen?

Nein, wir fragen Sie vor jeder Wahl schriftlich, ob Sie dieses Mal mit dabei sind. Sie können dann jedes Mal selbst entscheiden.

Wie kann ich mich wieder abmelden?

Wenn Sie auf Dauer nicht mehr in der Wahlhilfe eingesetzt werden möchten, sagen Sie es uns. Wir löschen dann Ihre Daten umgehend aus unserer Datenbank.

Sie können der uns erteilten Erlaubnis zur Speicherung Ihrer Daten natürlich auch schriftlich widersprechen.

Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?

Ca. 6 Wochen vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlbezirk und in welcher Funktion sie eingesetzt sind.

Diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt noch keinem Wahlvorstand zugeordnet wurden, werden gebeten, sich bis kurz vor der Wahl weiterhin zur Verfügung zu halten.

Falls Ausfälle nachzubesetzen sind, können einzelne Berufungen auch erst kurz vor der Wahl ausgesprochen werden.

Wo werde ich eingesetzt?

Zunächst ist es unser Ziel, alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe dazu einzusetzen. Falls Sie einen Wunsch-Wahlbezirk angegeben haben, berücksichtigen wir das.

In einigen Fällen lässt sich aber unter Berücksichtigung der gemeldeten Freiwilligen und der zu besetzenden Funktionen ein Einsatz in einem anderen Bereich Braunschweigs nicht vermeiden. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis.

Wie oder wo kann ich selbst wählen?

Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingesetzt sind, können Sie auch als Mitglied des Wahlvorstandes natürlich dort Ihre Stimme abgeben. Ansonsten erlauben es die Pausen bei Ihrer Tätigkeit in den meisten Fällen auch, das eigene Wahllokal aufzusuchen.

Sollte das nicht möglich sein, können Sie im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen und per Briefwahl abstimmen.

In welcher Funktion werde ich eingesetzt?

„Neulinge“ werden in der Regel zunächst als Beisitzerin oder Beisitzer eingesetzt. Später erfolgt gegebenenfalls ein Einsatz als Schriftführerin bzw. Schriftführer, als Vorsitzende oder als Stellvertretung der zuvor genannten Funktionen.

Auch hier richten wir uns gern nach Ihren Wünschen, soweit dies möglich ist. Sollte es Ihnen also z.B. zu lange dauern, bis wir Sie von uns aus "befördern", teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach mit.

Kann ich Wünsche zum Einsatz äußern?

Ja, wir notieren Ihre Wünsche zum Einsatzort, zur Funktion oder zum Einsatz mit Bekannten oder Verwandten und werden möglichst vielen dieser Wünsche entsprechen.

Was bedeutet es, wenn ich nicht gleich eingesetzt werde?

Auch wenn Sie nicht sofort berufen werden, erfüllen Sie eine wichtige Aufgabe. Sie bieten die Gewähr für einen schnellen Ersatz bei Ausfällen und damit für einen weiterhin reibungslosen Ablauf.

Dabei gibt es zwei Stufen:
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht gleich eingesetzt werden konnten, werden gebeten, sich bis ungefähr eine Woche vor der Wahl bereit zu halten, um bei Absagen oder Ausfällen nachberufen zu werden.
Ab diesem Zeitpunkt werden sehr kurzfristige Ausfälle aus einer Gruppe von Personen besetzt, die sich speziell dazu bereit erklärt haben.

Was ist, wenn mir kurzfristig etwas dazwischen kommt?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Wir bitten Sie aber, uns so schnell wie möglich von Ihrer Verhinderung zu unterrichten, damit wir Sie von Ihrer Verpflichtung entbinden und eine Ersatzperson berufen können.

Wie ist der Tagesablauf am Wahltag?

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal, um Material und Unterlagen zu übernehmen und den Raum einzurichten. Von 8:00 bis 18:00 Uhr wird die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler überprüft, Stimmzettel ausgegeben und die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis notiert. Dabei wird auf den ordentlichen Ablauf der Wahl geachtet. Anschließend werden die Stimmen direkt im Wahllokal ausgezählt. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an die Beauftragten des Wahlamtes. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.

Gibt es Pausen?

Bei den allgemeinen Wahlvorständen, ja. In der Regel wird dort bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich während der Vorbereitungszeit am Morgen. An der Auszählung nehmen dann wieder alle teil.

Wie lange dauert die Tätigkeit am Wahltag?

Ein fester Zeitpunkt kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn alle Stimmen im Wahlbezirk ausgezählt sind, das Ergebnis festgestellt wurde und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt u.a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab.

Was passiert am Ende des Tages?

Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur der oder die Vorsitzende und die Schriftführerin oder der Schriftführer geben noch die am Morgen erhaltenen Unterlagen bei einer Annahmestelle ab.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Mit der Berufung erhalten Sie Informationsmaterial, aus denen Sie alles Wichtige für den Wahltag entnehmen können. Außerdem bieten wir allen eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern die Teilnahme an einem Schulungsseminar an. Unsere Internet-Seminare bieten Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Wissen zeit- und ortsunabhängig zu erwerben und auch gleich zu testen. Weitere Fragen beantworten Ihnen natürlich gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes.

Wird man für die Hilfe bezahlt?

Für die ehrenamtliche Tätigkeit steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, die Sie am Ende des Wahltages bar ausgezahlt bekommen. In Braunschweig wurde beispielsweise für die Hilfe bei der Landtagswahl 2017 ein Betrag i. H. v. 35 Euro gewährt.

Bin ich versichert?

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind Sie ehrenamtlich für die Stadt Braunschweig tätig. Daher stehen Sie in dieser Zeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für die direkten Wege hin und zurück sowie für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen.

Diesen Versicherungsschutz müssen Sie nicht extra beantragen und auch nichts dafür bezahlen.

Sollte ein Unfall passieren, dann melden Sie diesen möglichst schnell dem Wahlamt. Wenn Sie durch einen Arzt behandelt werden, sagen Sie diesem, dass sich der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.

Was muss ich mitbringen?

Alles, was Sie für Ihre Tätigkeit benötigen, wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Sie müssen nur für die von Ihnen persönlich benötigten Dinge sorgen. Insbesondere empfehlen wir Ihnen, etwas zu trinken und essen mitzunehmen.

Sind wir am Wahlsonntag auf uns allein gestellt?

Nein, das Team des Wahlamtes steht den ganzen Tag bereit, um über eine eigens dafür eingerichtete, kostenfreie Rufnummer auftretende Fragen zu beantworten. Bei Kommunalwahlen sind abends Beauftragte des Wahlamtes als direkte Ansprechpartner in jedem Wahllokal.

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