Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach § 44 ff. Infektionsschutzgesetz

Personen, die im Geltungsbereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit Krankheitserregern umgehen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten wollen, benötigen gemäß nach § 44 IfSG eine Erlaubnis.

Im Gebiet der Stadt Braunschweig erteilt das Braunschweiger Gesundheitsamt diese Erlaubnis. 

Zudem sind Anmeldungen (mindestens 30 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit; siehe § 49 IfSG) und Abmeldungen sowie Änderungsmitteilungen meldepflichtig (siehe auch § 50 IfSG).

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • beglaubigte Kopie des Studienabschlusses (Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, Pharmazie oder naturwissenschaftliches Studium mit mikrobiologischen Inhalten)
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist oder eine vergleichbare zweijährige hauptberufliche Tätigkeit (gleichwertige Sachkenntnis)
  • aktuelles Führungszeugnis mit dem Vermerk „zur Vorlage bei einer Behörde“ (Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde)

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis nach § 44 IfSG beträgt 75,00 € bis 200,00 €.

Gesundheitsamt

Infektions- und Gesundheitsschutz

Kontakt

Fax: 0531 4707040

Herr Schultz

Kontakt

Tel.: 0531 4707228

Frau Hitzmann

Kontakt

Tel.: 0531 4707229

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