Infektionshygienische Überwachungen

Das Gesundheitsamt überwacht und berät verschiedene Einrichtungen und Betriebe in Hinblick auf Hygiene und Infektionskrankheiten und die Einhaltung von vorgeschriebenen Hygienestandards.

Ziel ist es, nosokomiale Infektionen zu verhüten (= eine Infektion/Erkrankung, die mit einem Aufenthalt in einer Einrichtung in Verbindung steht) und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern und die Ausbreitung resistenter Erreger zu verhindern.

Der infektionshygienischen Überwachung nach Infektionsschutzgesetz unterliegen daher verschiedene Einrichtungen.

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