Schädlingsbekämpfung
Laut Infektionsschutzgesetz sind Gesundheitsschädlinge Tiere, die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können.
Zu den Gesundheitsschädlingen werden Tiere und Insekten gezählt, die entweder am Menschen parasitieren (z.B. Flöhe) oder Erreger auf den Menschen übertragen können (z.B. Ratten oder Stechmücken).
Nicht alle tierischen Schädlinge sind Gesundheitsschädlinge (Hygieneschädlinge, Lästlinge).
Ratten bevorzugen feuchte Lebensräume und hielten sich früher überwiegend in der Kanalisation auf. Bei Baumaßnahmen oder einem reichlichen Futterangebot kommen Ratten an die Oberfläche.
Die häufigsten Ursachen für das Vorkommen von Ratten:
- übermäßige und unkontrollierte Vogelfütterung
- Wildtierfütterung inkl. freilaufender Katzen oder Igel
- Lebensmittelreste auf Komposthaufen (Eierschalen, Gemüsereste, gekochte Lebensmittel), diese gehören in die grüne Tonne
- Fallobst, das nicht weggeräumt wird
- falsch entsorgte Lebensmittelreste
- fehlbefüllte oder zu volle Mülltonnen
Gesundheitsschädlinge müssen bekämpft werden. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Nds. Rattenverordnung.
Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich Sache des Grundstückseigentümers. Er muss dafür sorgen, dass sowohl die Schädlinge als auch die Ursache für ihr Auftreten beseitigt werden und die Kosten hierfür tragen.
Die Stadt Braunschweig führt Rattenbekämpfungsmaßnahmen auf städtischen Flächen (z.B. in öffentlichen Grünanlagen) durch.
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