Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII und damit Angebote im Präventionsbereich:
- Projekte und Aktionen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen aus dem gesellschaftlichen Umfeld
- Unterstützung von Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen, z. B. durch themenorientierte Elternabende und Bildungsangebote
Aktivitäten zur Vorbeugung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG):
- Beratung im Vorfeld von Veranstaltungen
- Klärung von Grundsatzfragen bzgl. der Auslegung von Jugendschutzgesetz und weiteren gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Jugendschutzkontrollen
Thomas Seliger
Kontakt
Tel.:
0531 4708523
E-Mail-Adresse:
jugendschutz@braunschweig.de
Marie Barnstorff
Kontakt
Tel.:
0531 4708681
E-Mail-Adresse:
jugendschutz@braunschweig.de
Michael Roos
Kontakt
Tel.:
0531 4708644
E-Mail-Adresse:
jugendschutz@braunschweig.de
Vorgang Unbedenklichkeitserklärung/Antrag auf Bewilligung einer Beschäftigung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bitte senden Sie den Antrag der Unbedenklichkeitserklärung per E-Mail an jugendschutzbraunschweigde
- Um die Einwilligung des Jugendamtes zu erhalten, muss bei der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe in Erfahrung gebracht werden, ob es bezüglich der jeweiligen Kinder/Jugendlichen Bedenken hinsichtlich der Beschäftigung gibt
- Dazu senden Sie bitte die Schweigepflichtsentbindung (Datenabfrage Allgemeine Erziehungshilfe) per E-Mail an nadine.mauebraunschweigde
- Sollten von deren Seite keine Bedenken bestehen, erhalten Sie die vom Jugendschutz unterschriebene Unbedenklichkeitserklärung per E-Mail zurück