Soziale Notlagen
Einige Menschen sind in einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage. Das bedeutet, dass sie nicht genug Geld für das Leben haben, zum Beispiel, weil sie nur wenig Geld verdienen. Oder die Menschen verlieren vielleicht bald ihre Wohnung.
Der Fachbereich Soziales und Gesundheit hat viele Angebote, die in solchen Notlagen helfen können.
Durch den Krieg in der Ukraine werden bei uns Strom und Energie teurer. Zum Beispiel steigen die Heizkosten immer mehr. Auch hierbei können Sie Hilfe bekommen.
Unten bei den Links finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie arbeiten können und Hilfe brauchen, melden Sie sich zuerst beim Jobcenter Braunschweig.
Wir haben hier noch nicht alle Angebote und Leistungen aufgeschrieben. Wir aktualisieren die Seite immer wieder.
Diese Informationen werden in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt.
Unsere Hilfen im Einzelnen
Kein oder weniger Einkommen
Es kann passieren, dass sich Ihr Einkommen ändert und Sie nun weniger oder gar kein Einkommen mehr haben. Zum Beispiel, weil Sie nicht mehr arbeiten und jetzt Rente bekommen. Dann reicht das Geld vielleicht nicht mehr für Ihr Leben.
Für diese Situation gibt es diese Hilfen:
- Wohngeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
Informationen zu den einzelnen Hilfen finden Sie weiter unten bei den Links.
Laufende Kosten für den Lebensunterhalt steigen
Ihr Vermieter erhöht vielleicht die Miete oder die Nebenkosten. Ihr Geld hat vorher schon nur knapp gereicht und durch die höheren Kosten wird es jetzt noch schwieriger für Sie. Dann können Sie vielleicht laufende Sozialleistungen bekommen.
Laufende Sozialleistungen bedeutet, dass Sie die Hilfe über längere Zeit immer wieder bekommen.
Für diese Situation gibt es diese Hilfen:
- Wohngeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Informationen zu den einzelnen Hilfen finden Sie weiter unten bei den Links.
Bitte beachten Sie, dass die Stromkosten schon in Ihren Leistungen berücksichtigt sind. Durch steigende Stromkosten haben Sie im Normalfall keinen Anspruch auf weitere Hilfen.
Zusätzliche Leistungen für Haushalte mit Kindern
Wenn Ihr Kind Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe/ Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhält, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es werden Kosten für Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen in der Schule, Kita, Krippe oder Kindertagespflege und für Vereinsbeiträge (Kultur, Sport, Freizeit) übernommen.
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder
Sie haben ein Kind und bekommen für Ihr Kind eine von diesen Hilfen:
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Leistungen für Asylbewerber
Dann können Sie auch weitere Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihr Kind bekommen. Sie können beantragen, dass durch das Bildungs- und Teilhabepaket diese Kosten bezahlt werden:
- Sachen für die Schule, zum Beispiel Bücher und Hefte
- Ausflüge mit der Schule und Klassenfahren
- Fahrten zur Schule und nach Hause
- Lernförderung wie Nachhilfe
- Mittagessen in der Schule
- Betreuung in Kita, Krippe oder Kindertagespflege
- Beiträge für Vereine im Bereich Kultur, Sport, Freizeit
Einmalige Unterstützung
Sie können laufende Unterstützung bekommen. Das bedeutet, dass Sie die Hilfe über längere Zeit immer wieder bekommen. Vielleicht brauchen Sie aber nicht immer die Hilfe. Dann können Sie einmalige Unterstützungsleistungen bekommen. Diese Hilfe ist dann nur für eine bestimmte Sache.
Eine einmalige Unterstützung können Sie zum Beispiel in diesen Fällen bekommen:
- Hohe Nachzahlung bei den Nebenkosten
- Bezahlen von Mietschulden
- Nachzahlung für die Stromkosten
Unten finden Sie die Links zu mehr Informationen zu den Angeboten.
Weitere Hilfen
Es gibt auch noch weitere Hilfsangebote für andere Notlagen.
- Krankenversicherung:
In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Aber trotzdem haben nicht alle Menschen eine Krankenversicherung. Diese Menschen können vielleicht die sogenannte Krankenhilfe bekommen. Das Ziel ist hierbei aber vor allem, dass diese Menschen auch eine Krankenversicherung bekommen. - Kosten für Beerdigung:
Wenn eine Person aus Ihrer Familie stirbt und Sie die Kosten für die Beerdigung nicht bezahlen können, dann können die Kosten vielleicht übernommen werden. Vorher wird noch geprüft, ob vielleicht noch eine andere Person aus Ihrer Familie die Beerdigung bezahlen kann.
Links
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Wohngeld ist für Menschen, die alleine ihre Miete nicht bezahlen können. Menschen, die schon Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz 4“) bekommen, können kein Wohngeld bekommen.
Hinweis: Die Kosten für Heizen und warmes Wasser werden beim Wohngeld nicht übernommen. -
Die Grundsicherung ist eine Unterstützung für Menschen, die das gesetzliche Alter für die Rente haben, aber durch die Rente nicht genug Geld bekommen. Die Grundsicherung ist auch für Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind. Das bedeutet: Menschen, die nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Zum Beispiel wegen gesundheitlicher Probleme.
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Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Menschen, die länger als 6 Monate nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Zum Beispiel wegen einer Krankheit. Sozialhilfe ist aber nicht für Menschen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind.
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Einige Eltern haben eine Arbeit, aber verdienen dabei nicht genug Geld für ihre ganze Familie. Diese Familien können den Kinderzuschlag als Unterstützung bekommen. Dazu können diese Familien dann auch Hilfe für Bildung und Teilhabe der Kinder bekommen. Und diese Familien können beantragen, dass sie keine Kosten für die Betreuung der Kinder in der Kita bezahlen müssen. Mehr Informationen bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse. Die Familienkasse kümmert sich auch um das Kindergeld.
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Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Unterstützung für Familien mit Kindern. Hierbei können zum Beispiel Kosten für Klassenfahrten übernommen werden.
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Hier gibt es Beratung für Menschen, die Mietschulden haben oder vielleicht bald ihre Wohnung verlieren. Die Beratung ist auch für Menschen, die keine Wohnung haben.
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Das ist eine Unterstützung für Menschen, die keine Krankenversicherung haben.
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Das ist eine Unterstützung für Menschen, die eine Beerdigung für eine Person aus ihrer Familie nicht selbst bezahlen können.
Kontakt
Soziale Sicherung, Behindertenhilfe, Rechtsangelegenheiten
Anschrift
Naumburgstraße
25
38124
Braunschweig
Kontakt
E-Mail-Adresse:
soziale.hilfen@braunschweig.de
Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Dienstag: geschlossen
- Mittwoch: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: geschlossen
- Freitag: 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Samstag: geschlossen
- Sonntag: geschlossen