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Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

Durch die Öffnung von Einbahnstraßen sollen für den Radverkehr kürzere Routen oder Alternativen zu stark befahrenen Straßen eröffnet werden, ohne dass Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer entstehen. Diese Möglichkeit wird in Braunschweig weiter ausgebaut.

In Braunschweig sind mittlerweile über 70 Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

Gemeinsam mit der Polizei und in enger Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) werden Einbahnstraßen einer Prüfung unterzogen, ob diese Straßen für Radfahrer entgegen der Einbahnrichtung geöffnet werden können.

Bei der Prüfung steht neben der Attraktivität des Radverkehrs die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Die Straßenverkehrsordnung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, die für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr einzuhalten sind. So muss die Geschwindigkeit in der Einbahnstraße auf 30 km/h begrenzt sein und eine ausreichende Fahrbahnbreite für das Begegnen auch von LKW und Fahrrad vorhanden sein. Darüber hinaus bedarf es einer übersichtlichen Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an den Einmündungen und Kreuzungen.

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