Förderrichtlinie für die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern

© Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen

Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger

Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen. Mit Muskelkraft betriebene Lastenräder bieten ebenso wie Lastenpedelecs die Chance auf eine umweltschonende, lärmreduzierte und platzsparende Mobilität in Städten hinzuwirken. Die Stadt Braunschweig setzt auf eine moderne Mobilität und möchte mit dieser Richtlinie die vorgenannten Chancen voranbringen. Im Jahr 2023 wurde die Förderrichtlinie aktualisiert und ermöglicht nun auch Privatpersonen, einen Antrag zu stellen. Ferner kann seitdem ebenfalls die Anschaffung von Fahrradanhängern gefördert werden.

Die Förderrichtlinie für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern kann dazu beitragen, Anschaffungshürden zu überwinden und Fahrten anstelle mit dem Kfz, fortan nach Möglichkeit mit dem Rad zu erledigen.

Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Stadt Braunschweig auch im Jahr 2024 einen Fördertopf für die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern bereitstellen. Insgesamt stehen 50.000 € zur Verfügung.

Freischaltung der Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt über das Serviceportal der Stadt Braunschweig. Für Privatpersonen ist dafür ein Service-Konto erforderlich.

Die Fördermittel für das Haushaltsjahr 2024 sind vorerst ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.

  

Hinweis: da das Servicekonto Niedersachsen durch das Konto des Bundes (BundID) ersetzt wird, ist ab sofort nur noch die BundID auf OpenRathaus als Anmeldeoption verfügbar. Für diejenigen die sich bereits ein Servicekonto Niedersachsen angelegt hatten, ist folgender Hinweis auf der Seite wichtig:

Falls Sie sich in der Vergangenheit über das Servicekonto Niedersachsen angemeldet haben, müssen Sie sich nun bei der BundID neu registrieren.

Bitte nutzen Sie hierfür die gleiche E-Mail-Adresse wie für Ihr bisheriges Konto, um Zugriff auf bereits digital gestellte Anträge zu erhalten.

 


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