Fahrradstraßen

Fahrradstraßen und -zonen in Braunschweig

In Braunschweig wurden 2008 die ersten Fahrradstraßen rund um die Technische Universität eingerichtet, um die die Radverkehrsströme zu bündeln. Bis heute wird das Netz zur Förderung des Radverkehrs sukzessive abseits von Hauptrouten erweitert und macht den Radverkehr attraktiver und sicherer.

Fahrradstraßen und -zonen in Braunschweig (Stand 2026)
© Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen

Warum gibt es Fahrradstraßen in Braunschweig?

Das Einrichten von Fahrradstraßen ermöglicht es, den Radverkehr sicherer und komfortabler zu ge­stalten. Abseits von Hauptverkehrsstraßen entsteht somit kostengünstig ein attraktives Radverkehrsnetz. 

In Braunschweig wurden 2008 die ersten Fahrradstraßen rund um die Technische Universität einge­richtet, um die Radverkehrsströme zu bündeln. Bis heute wird das Netz zur Förderung des Radverkehrs sukzessive abseits von Hauptrouten erweitert. 

Um einen Qualitätsstandard für die Braunschweiger Fahrradstraßen zu gewährleisten, wurde dieser im Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“, dem Konzept der Stadt zur Förderung des Radverkehrs, 2020 vom Rat beschlossen.

In 2022 wurde der erarbeitete „Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ vom Rat der Stadt verabschiedet und weist folgende Merkmale auf: 

·         Definierte Fahrgassenbreite

·         Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz

·         Markierungen

·         Vorfahrtsberechtigungen gegenüber einmündenden Straßen

·         Beschränkungen für Kfz-Verkehre

·         Fahrradabstellmöglichkeiten

Mit dem festgelegten, einheitlichen Gestaltungs­standard kann nunmehr die Sicherheit und der Komfort des Radverkehrs in Braunschweig gewähr­leistet werden. Gleichzeitig wird die Funktion und Akzeptanz von Fahrradstraßen nachhaltig gestärkt. Fahrradstraßen sind geeignet, den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen.

 

Merkmale einer Fahrradzone

Bei einer Fahrradzone handelt es sich um einen Zusammenschluss von Fahrradstraßen.  Diese Zonen bieten eine sichere und angenehme Umgebung für Radfahrer und fördern gleichzeitig die umweltfreundliche Mobilität im Stadtteil. Durch die Reduzierung des Autoverkehrs entsteht weniger Lärm und Abgase, was die Luftqualität verbessert und den Aufenthalt im Quartier angenehmer macht. Fahrradzonen tragen außerdem zur Verkehrsberuhigung bei, schaffen Platz für Begegnungen und erhöhen die Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner.

Folgende Regeln gelten:

Radfahrende geben das Tempo vor - Autofahrende sind zu Gast und müssen ihre Geschwindigkeit anpassen

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h

Für Radfahrende ist das Nebeneinanderfahren ausdrücklich erlaubt

Der Mindestabstand von Kfz beim Überholen beträgt innerorts 1,50 m. Dies gilt natürlich auch in Fahrradstraßen.

Der Fußverkehr darf in Fahrradstraßen ohne Gehweg am Fahrbahnrand laufen.

Das reduzierte Tempo und rücksichtsvolles Miteinander erhöhen die Verkehrssicherheit.

Fahrradstraßen und -zonen verringern Lärm- und Schadstoffemissionen. Sie bieten somit eine höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität.

Braunschweiger Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und -zonen

Der neue Braunschweiger Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und -zonen wurde im Dezember 2022 politisch beschlossen.

Um die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in Fahrradstraßen zu erhöhen, weist der neue Qualitätsstandstand folgende Merkmale auf:

Fahrgassenbreiten

•       Regelmaß: 4,00 Meter

•       Mindestmaß: 3,20 Meter, i. d. R. nur ohne Kfz-Verkehr

•       Maximalmaß: 5,00 Meter, um höhere Geschwindigkeiten zu vermeiden

Markierungen

•       Sicherheitsstreifen (Längsparken: 0,75 m und Schräg- oder Senkrechtparken: 1,00 m)

•       Piktogramme

Der Sicherheitstrennstreifen soll von Radfahrerinnen und Radfahrern nicht befahren werden und schützt sie vor Unfällen mit aufschlagenden Autotüren.

Wann darf eine Fahrradstraße eingerichtet werden?

Fahrradstraßen dürfen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nur auf Straßen

•       mit einer hohen Radverkehrsdichte,

•       mit einer zu erwartenden hohen Radverkehrsdichte,

•       mit einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder

•       mit lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr

eingerichtet werden (VwV-StVO zu Zeichen 244.1 und 244.2).

Im Gegensatz zur VwV-StVO 2017, muss der Radverkehr nicht mehr vorherrschende Verkehrsart sein. Stattdessen reicht es aus, wenn durch die Einrichtung einer Fahrradstraße eine hohe Fahrradverkehrsdichte erreicht wird.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen