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Fahrradstraßen in Braunschweig

Pockelsstraße/Ring: Beginn der Fahrradstraße
Pockelsstraße/Ring: Beginn der Fahrradstraße
Die ersten Fahrradstraßen in Braunschweig wurden 2008 im TU-Gebiet eingerichtet. Die Erfahrungen mit dieser für Braunschweig neuen Einrichtung sind durchweg positiv. Probleme im Verkehrsablauf oder gar Unfälle sind nicht bekannt. Daher wurden jetzt weitere Straßen als Fahrradstraßen ausgeschildert:
  • Damit existiert nun erstmals eine fahrradgerechte durchgehende Route im östlichen Ringgebiet von der Technischen Universität bis zum Bürgerpark mit den Fahrradstraßen: Bültenweg, Göttingstraße und Zimmerstraße innerhalb des Ringes, Kasernenstraße, Parkstraße, Adolfstraße, Campestraße, Hennebergstraße.
  • Als weitere Fahrradstraßen werden die Beethovenstraße und die Ottenroder Straße den Fahrradverkehr im Bereich der Technischen Universität, aber auch der Schulen vor Ort verbessern und sicherer gestalten.
  • Auf der Verbindung zwischen der Innenstadt und der Weststadt werden zunächst die Ferdinandstraße und die Sophienstraße als Fahrradstraßen ausgewiesen.

Nur wenn das Zusatzschild "Kfz frei" mit aufgestellt ist, dürfen Kraftfahrzeuge die Fahrradstraße befahren !

Rechtlicher Hintergrund

Pockelsstraße/Ring: Ende der Fahrradstraße
Pockelsstraße/Ring: Ende der Fahrradstraße

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur STVO wird die Einrichtung von Fahrradstraßen geregelt. Hier wird beschrieben, zu welchem Zweck und unter welchen Voraussetzungen Fahrradstraßen eingerichtet werden können.

Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße wird eine Fahrbahn primär dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Dies kann nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) dort erfolgen, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Damit Grundstückszufahrten und wichtige Verbindungen auch weiterhin erreichbar sind, ist es in der Regel erforderlich, Kfz-Verkehr zuzulassen. Dies geschieht mit einem entsprechenden Zusatzschild. Kfz dürfen dann die Fahrradstraße mit mäßiger Geschwindigkeit befahren (ca. 25 - 30 km/h). In der für 2008 vorgesehenen Änderung der StVO ist die konkrete Nennung von 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen vorgesehen.

Katharinenstraße
Katharinenstraße

Die Zulassung des Kfz-Verkehrs nur in einer Fahrtrichtung ist auch möglich, wobei der Radverkehr dann in beiden Richtungen fahren darf. Somit können auch für Radverkehr in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen als Fahrradstraßen gekennzeichnet werden.

Von der baulichen Gestaltung her sind Fahrradstraßen in ihrer Ausgestaltung den Straßen in Tempo-30-Zonen ähnlich. Gemeinsame Fahrten mit dem Rad werden attraktiver, da Radfahrer hier bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer sind und nebeneinander fahren können. Fahrradstraßen sind in besonderer Weise geeignet, das Fahrradklima einer Stadt zu verbessern.

Weitere Einschränkungen für den Kfz-Verkehr bestehen nicht.

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38100 Braunschweig
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E-Mail: stadt@braunschweig.de
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Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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