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Planfeststellung

Das Planfeststellungsverfahren

Bauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse.
In einem Verfahren -dem Planfeststellungsverfahren- sollen daher alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne dass weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung).
Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.
Er ist außerdem Voraussetzung für die Enteignung und die vorläufige Besitzeinweisung.

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Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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