Verfahrensfreie Baumaßnahmen nach § 60 NBauO
Der Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nennt eine Reihe von Baumaßnahmen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Dazu gehören bauliche Maßnahmen mit geringen Ausmaßen, wie z. B.: Vorbauten bis 40 m³, der Einbau von Fenstern und Türen in fertiggestellten Wohngebäuden, Sanitärinstallationen, Einfriedungen, usw.
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