Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Bis Ende 2003 war das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Niedersachsen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Seit Einführung der Niedersächsischen Brennverordnung am 2. Januar 2004 kann jede Gemeinde - damit auch die Stadt Braunschweig - das Verbrennen pflanzlicher Abfälle an festgelegten Tagen allgemein zulassen und dabei Regelungen aus Gründen des Brandschutzes und der Verkehrssicherheit erlassen.

Die Einführung von derartigen Brenntagen ist in den politischen Gremien der Stadt Braunschweig intensiv diskutiert worden mit dem Ergebnis, keine Brenntage festzulegen. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft können nicht ausgeschlossen und notwendige Sicherheitsabstände in einer Großstadt wie Braunschweig nicht eingehalten werden.

Damit ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in Braunschweig nach wie vor grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Abfälle sind wie bisher zu kompostieren, über die Grüne Tonne zu entsorgen oder beim Abfallentsorgungszentrum in Watenbüttel (AEZ) oder dem Betriebshof der ALBA Braunschweig kostengünstig selbst anzuliefern (bis 3 m³).


Bitte beachten Sie hierzu auch unser Stichwort Osterfeuer.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Keunecke

Kontakt

Weitere Informationen

Abfalllagerungen (unerlaubte), Autowracks, Schornsteinfegerwesen, Osterfeuer

Herr Winkelhöfer

Kontakt

Weitere Informationen

Abfalllagerungen (unerlaubte), Asbestabfälle, Betriebs- und Anlagenüberwachung nach KrWG

Erläuterungen und Hinweise