Osterfeuer

Die Osterfeuer gehören zum Bestandteil des Brauchtums in Niedersachsen. Bei einer Brauchtumsveranstaltung muss der öffentliche Charakter gewahrt werden, was dann der Fall ist, wenn die Veranstaltung jeder beliebigen Person zugänglich ist. Dies hat zur Folge, dass rein private Osterfeuer nicht statthaft sind. Zudem werden die Veranstaltungstermine frühzeitig in der Presse bekanntgegeben. Damit der Fachbereich Umwelt einen Überblick über die beabsichtigten Osterfeuer erhält und ggf. steuernd einwirken kann, sind die Osterfeuer beim Fachbereich Umwelt, Umweltplanung , Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig rechtzeitig anzuzeigen. Zusätzlich ist eine allein haftende Person zu benennen.

Bei dem Osterfeuer, das am Samstag vor Ostern, Ostersonntag oder Ostermontag stattfinden soll, darf nur der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das Verbrennen von sonstigen Abfällen, wie z. B. Autoreifen, Sperrmüll oder Plastik ist verboten. Das Verbrennen des jährlichen Pflanzenschnitts ist ausnahmsweise keine illegale Abfallbeseitigung, sondern trotz auftretender Immissionen für die Durchführung eines Brauchtumsfeuers landesweit zulässig.

Um die Osterfeuer sicher für teilnehmende Bürger und die betroffene Tierwelt sowie akzeptabel für evtl. durch Immissionen belästigte Nachbarschaft veranstalten zu können, sind von allen Beteiligten gewisse Verhaltensregeln zu beachten und zu befolgen. Zu diesem Zweck wurde vom Fachbereich Umwelt, Umweltplanung ein Merkblatt erstellt, das detaillierte Ausführungen für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Osterfeuers enthält. Durch die Einhaltung dieser Verhaltensregeln wird ein Einklang von traditionellen Freizeitvergnügen, Rücksichtnahme auf zu schützende Rechtsgüter und Minimierung evtl. Belästigungen erzielt.

Die nach einer hoffentlich harmonischen, gelungenen Veranstaltung zurückbleibende Asche ist Abfall und muss innerhalb einer Woche im Abfallentsorgungszentrum der ALBA Braunschweig, Celler Heerstraße entsorgt werden.

Zurück bleiben somit nur noch schöne Erinnerungen…….

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Frau Keunecke

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Weitere Informationen

Abfalllagerungen (unerlaubte), Autowracks, Schornsteinfegerwesen, Osterfeuer

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