Abfallerzeuger-Nummer

Sonderabfälle dürfen aufgrund der von ihnen ausgehenden Umweltgefahr nicht mit dem normalen Hausmüll beseitigt werden. Für die Entsorgung dieser gefährlichen Abfälle benötigt der Erzeuger solcher Abfälle eine sogenannte Abfallerzeuger-Nummer, sofern er pro Jahr mehr als 2000 kg Sonderabfälle entsorgt.
Die Abfallbehörde der Stadt Braunschweig überwacht die Sonderabfallentsorgung bei Einrichtungen, die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Einrichtungen des Gesundheitswesens oder Privatschulen. Zudem werden Tankstellen, Bau- und Abrissunternehmen sowie weitere Gewerbezweige überwacht. Für Sonderabfall des produzierenden Gewerbes und der Industrie ist dagegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (Öffnet in einem neuen Tab) zuständig.

Eine Abfallerzeuger-Nummer für die Branchen, die durch die städtische Abfallbehörde überwacht werden, kann bei der Abfallbehörde beantragt werden. Die Ausstellung der Abfallerzeuger-Nummer ist gebührenfrei. Der Antrag kann formlos per Post, Fax oder Email sowie telefonisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Kurzbeschreibung des Unternehmens (z. B. Bauunternehmen, Einzelhandel )
  • Name und Anschrift des Abfallerzeugers
  • Anschrift der Anfallstelle wie z. B. der Baustelle
  • Ansprechpartner im Unternehmen

 

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