Chemikalien (Überwachung im Handel)

Die Stadt Braunschweig überwacht, ob die Vorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung (Öffnet in einem neuen Tab), der Gefahrstoffverordnung (Öffnet in einem neuen Tab), des Biozid-Gesetzes (Öffnet in einem neuen Tab) und der lösemittelhaltigen Farben- und Lack-Verordnung eingehalten werden.

Dazu gehört u. a. die Prüfung, ob gefährliche Stoffe vorschriftsmäßig gekennzeichnet, aufbewahrt oder verwendet werden, ob das Personal zur Abgabe der Stoffe und Zubereitungen sachkundig ist, sowie die Überprüfung der Abgabebücher.

Ferner wird von der Stadt Braunschweig die Erlaubnis zur Abgabe giftiger Stoffe erteilt.

Kontakt

Frau Bialobrzeski

Weitere Informationen

Batterieverordnung, Gefahrstoffrecht, Verpackungsgesetz

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