Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Dazu müssen Einkommensnachweise sowie der Personalausweis vorgelegt werden. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig.
Stadt Braunschweig
Adresse
Naumburgstraße
25
Stelle Wohnungswirtschaft
38124
Braunschweig
Postanschrift
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Abteilung 50.1
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Kontakt
E-Mail-Adresse:
wohnen.senioren@braunschweig.de
Öffnungszeiten
Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:30 Uhr
Auch Terminvereinbarung außerhalb der allg. Öffnungszeiten möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstags 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr