Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Dazu müssen Einkommensnachweise sowie der Personalausweis vorgelegt werden. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig.

Stadt Braunschweig

Abteilung Wohnen und Senioren

Adresse

Naumburgstraße 25
Stelle Wohnungswirtschaft
38124 Braunschweig

Postanschrift

Stadt Braunschweig
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Abteilung 50.1
Postfach 33 09
38023 Braunschweig

Öffnungszeiten

Mo., Mi. und Fr. 09:00 - 12:30 Uhr

Auch Terminvereinbarung außerhalb der allg. Öffnungszeiten möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstags 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Weitere Informationen

Tel: (0531) 4 70-50 21 / -50 22

Erläuterungen und Hinweise