Beratung in rechtlichen Angelegenheiten

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

Das Beratungshilfegesetz sichert den Bürgerinnen und Bürgern eine nahezu kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Den Zugang zu den Gerichten erleichtert rechtsuchenden Bürgern die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Danach werden die Kosten der Prozessführung bei hinreichender Erfolgsaussicht ganz oder teilweise vom Staat getragen.

Die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt bzw. die Prozesskostenhilfe, wird gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Informationen erteilen Rechtsanwälte und das

Amtsgericht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch und Freitag nur nach vorheriger Vereinbarung oder in Eiltsachen

Schiedspersonen

Bei "kleinen" Streitigkeiten des täglichen Lebens, wie Auseinandersetzungen in der Nachbarschaft oder um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder dem Handwerker, kann man freiwillig eine Schiedsperson oder eine der verschiedenen Gütestellen mit der Streit­schlichtung beauftragen. Dies ist allemal der bessere und auch kostengünstigere Weg als der Gang vor ein Zivilgericht.

Bei "kleinen" Straftaten (z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung und Sachbeschädigung), muss vor Erhebung der Privatklage der "Verletzte" ein Schiedsamt aufsuchen. In einer Ver­handlung kann dabei in über der Hälfte der Fälle eine gütliche Einigung erzielt werden, sodass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau arbeiten ehrenamtlich, streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Sie leben und wohnen in ihrem Bezirk, und deshalb kennen sie oft auch die menschlichen Hintergründe eines Streits.

Vor der Einschaltung des Gerichts sollte deshalb zunächst eine Streitschlichtung durch das Schiedsamt oder einer Gütestelle versucht werden. Dies ist allemal günstiger als ein langwieriges Gerichtsverfahren durch mehrere Instanzen. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung bei einer Schiedsperson sind im Verhältnis zu denen für ein gerichtliches Verfahren niedrig und betragen nur wenige Euro.

Bei Schlichtungsstellen werden zum Teil Gebühren erhoben, auch sind Auslagen meistens zu erstatten.

Nähere Informationen sowie die Anschriften der Schiedspersonen und Gütestellen nennen Ihnen das Amtsgericht, (Öffnet in einem neuen Tab) die Stadtverwaltung oder die Polizeidienststellen. (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise