Handlungskonzept

Handlungskonzept

Die Stadt Braunschweig hat sich mit Beschluss des Rates vom 20. Dezember 2005 ein Leitbild für die Weiterentwicklung der Altenhilfe in Braunschweig gegeben, welches in einem breiten Beteiligungsverfahren entwickelt worden war. Zur Konkretisierung der dort entwickelten Vorstellungen sind die fünf Arbeitsgruppen der Altenhilfeplanung gebeten worden, ihre thematischen Schwerpunkte in einzelne Schritte und Maßnahmen zu fassen. Im Ergebnis wurden der Verwaltung fünf Arbeitspapiere übergeben, die eine Vielzahl von Anregungen allgemeiner Art sowie bereits konkrete Handlungshinweise enthielten.

Zu den einzelnen Punkten wurden von der Verwaltung Vorschläge zum weiteren Verfahren eingearbeitet.

Die grundsätzlichen Anliegen sind in die sieben Punkte des Handlungskonzepts eingeflossen.

  1. Das Anliegen älter werdenden Menschen in Braunschweig, im gewohnten Umfeld der Häuslichkeit und des Quartiers zu bleiben, deckt sich mit den gesetzgeberischen Ansätzen, der ambulanten vor der stationären Versorgung Vorrang zu geben. Dieser Ansatz findet sich bereits im Leitbild „Braunschweig - lebenswert auch im Alter“ wieder und wird von der Stadt Braunschweig geteilt. Die tatsächlichen Chancen eines Verbleibens in der gewohnten Umgebung sind auch von der altengerechten Ausstattung der Stadtteile abhängig. Hierzu werden eine Analyse der Stadtteile erstellt und Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt, die in konkrete Einzelmaßnahmen münden müssen. Neben der notwendigen Infrastruktur ist es vor allem die Ausgestaltung von Wohnungen und des Wohnumfeldes, die auf die Lebensbedingung der älteren Menschen Rücksicht nehmen muss.
     
  2. In allen Stadtteilen soll eine Anlaufstelle für ältere Menschen vorhanden sein, die sich an den Bedürfnissen der Älteren des Stadtteils orientiert. Für die einzelnen Beratungsstellen, Begegnungsstätten oder Aktivitätszentren werden stadtteilbezogene Konzepte entwickelt. Ihr Aufbau ist eine längerfristige Aufgabe und basiert so weit wie möglich auf den bereits vorhandenen räumlichen, finanziellen und personellen Ressourcen. Damit erhalten die älteren Menschen eine gut erreichbare erste Anlaufstelle für alle ihre Belange. Von hier aus kann im Bedarfsfall qualifiziert weiter verwiesen werden. Darüber hinaus sind die Begegnungsmöglichkeiten im Stadtteil so zu gestalten, dass Raum vorhanden ist, der eigene Aktivitäten und bürgerschaftliches Engagement ermöglicht.
     
  3. Ein unsensibler Umgang mit Aussagen zur demografischen Entwicklung trägt dazu bei, Unsicherheit und Missverständnisse zu erzeugen. Die Situation der Älteren und älter Werdenden ist mit vielen Fragen verbunden. Für ein Miteinander der Generationen, gegenseitiges Verständnis und ein verträgliches Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sollen Impulse gegeben werden. Umfassende und verständliche Information durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit fördert das Verständnis und erleichtert das Aufeinanderzugehen. Sie erleichtern darüber hinaus die bedarfsgerechte Inanspruchnahme der Dienste und Angebote der Altenhilfe.
     
  4. Die pflegerische Versorgung ist ein zentrales Thema für die Menschen einer Stadt. Die Stadt selbst hat in der Pflege keine dienstleistenden Funktionen mehr. Sie ist nicht Träger von eigenen Angeboten, in einer wachsenden Zahl von Fällen, aber Kostenträger. Eingebunden in eine gemeinsame Verantwortung ist die vornehmliche Aufgabe der Kommunen im System der Altenpflege eine koordinierende und planende. Der überwiegende Teil der Rahmenbedingungen entzieht sich des Einflusses auf kommunaler Ebene. Es verbleiben aber Spielräume für eine gemeinsame Gestaltung und Weiterentwicklung. Dies müssen auch auf kommunaler Ebene von den Leistungsanbietern gemeinsam mit den Kostenträgern und weiteren Experten genutzt werden. Die Aufgabe, die pflegerische Versorgung in Braunschweig zukunftsweisend zu gestalten, wird zu einem zentralen Thema der Pflegekonferenz gemacht. Dieses interdisziplinäre Expertengremium ist prädestiniert, die nicht direkt an die Verwaltung gerichteten Fragen und Vorschläge weiter zu konkretisieren und Handlungsvorschläge abzustimmen. Die Pflegekonferenz, deren Geschäftsführung der Stadt Braunschweig obliegt, wird in ihrer Bedeutung für die Stadt gestärkt.
      
  5. Die Situation der älter werdenden Migrantinnen und Migranten stellt die Altenhilfe in Braunschweig heute und vor allem in den kommenden Jahren vor neue Herausforderungen. Hier sind noch viele Fragen offen, die in den kommenden Jahren gemeinsam mit den betroffenen Bevölkerungsgruppen und den in Frage kommenden Anbietern von Hilfe- und Pflegeleistungen zu beantworten sind. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe schließen dementsprechend auch mehrfach die Anforderungen ein, zunächst eine Analyse der Situation und der spezifischen Bedarfe zu erstellen.
     
  6. Altenhilfe ist in starkem Maße ein Thema, bei dem Frauen im Mittelpunkt stehen: Als Nutzerinnen wie als Erbringerinnen von Dienstleistungen. Dies wird sich trotzt eines leicht wachsenden Männeranteils in der Altenbevölkerung der Zukunft nicht ändern. In allen Bereichen der Altenhilfe muss auch auf das Geschlecht und die jahrelang einübten Rollen(gender) eingegangen werden, unabhängig davon, dass auch andere persönliche Merkmale wie ethnische Herkunft oder soziale Schichtzugehörigkeit Unterschiede entscheidend prägen.
     
  7. Das Handlungskonzept für die Altenhilfe in Braunschweig ist langfristig angelegt. Dies wird schon in den Vorschlägen der Arbeitsgruppen deutlich, in denen nach Zeiträumen differenziert wurde. Eine Umsetzung kann nur nach entsprechenden Vorarbeiten, in Schritten und langen Zeiträumen angestrebt werden. Um über den jeweils aktuellen Stand zu informieren, aber auch um auf eventuell eingetretene Veränderungen in der Bevölkerung oder in den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen, soll den Ratsgremien ein jährlicher Bericht vorgelegt werden, der einer öffentlichen Diskussion zugänglich gemacht wird, zum Beispiel in Form eines Fachforums.

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