Fußgängerzone - Freigabe für den Radverkehr

zeitliche Freigabe für Radverkehr und Lieferverkehr

 

Im November 2004 wurden die Bereiche der Braunschweiger Fußgängerzone, in denen das Radfahren bislang nicht erlaubt war, von 20 bis 9 Uhr für den Radverkehr freigegeben.

Im Juli 2020 wurde die Beschilderung der Fußgängerzone in der Braunschweiger Innenstadt vereinheitlicht und vereinfacht. Die Zusatzschilder wurden übersichtlicher, überflüssige Formulierungen wurden entfernt.

Die Zeiten, in denen Lieferverkehr und Radverkehr zulässig sind, wurden auf den bislang für den Lieferverkehr geltenden bewährten Zeitraum von 18 bis 11 Uhr vereinheitlicht.
Für den Radverkehr ergeben sich damit morgens und abends jeweils zwei Stunden mehr, in denen – natürlich unter besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger – die Fußgängerzone durchfahren werden darf.

Damit haben Radfahrer die Möglichkeit, abends und morgens kurze und sichere Wege zu benutzen. Besonders Schülern auf dem Weg zur Schule und Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit kommt diese Regelung zu Gute. Abends haben die Braunschweiger Radfahrer ab sofort die Möglichkeit, ihren Weg durch die Innenstadt abzukürzen.

 

Nach der Straßenverkehrsordnung gilt für Fußgängerbereiche: „Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“

Das gilt auch für Radfahrer. Denn es handelt sich nach wie vor um eine Fußgängerzone, in der Radverkehr lediglich geduldet ist. Die Radler sind den Fußgängern untergeordnet. Wenn es erforderlich ist, müssen Fahrräder geschoben werden.

 

Diese Maßnahme ist ein weiterer Baustein hin zu einem sicheren, schnellen und attraktiven Radverkehrsnetz in Braunschweig. 

Freigabe für den Radverkehr in der Fußgängerzone

Für diese Straßen gilt die zeitliche Freigabe

Hutfiltern
Damm
Kattreppeln
Sack
Neue Straße (zwischen Schützenstraße und Sack)
Schuhstraße
Stephanstraße
Kleine Burg (zwischen Haus Nr. 14 und Schuhstraße)
Vor der Burg (zwischen Papenstieg und Sack)

Alle anderen Straßen in der Braunschweiger Fußgängerzone dürfen uneingeschränkt von Radfahrern benutzt werden.

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