EN

Förderrichtlinie für die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenpedelecs

Förderprogramm für Lastenräder und Lastenpedelecs

Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen. Mit Muskelkraft betriebene Lastenräder bieten ebenso wie Lastenpedelecs die Chance auf eine umweltschonende, lärmreduzierte und platzsparende Mobilität in Städten hinzuwirken. Die Stadt Braunschweig setzt auf eine moderne Mobilität und möchte mit dieser Richtlinie die vorgenannten Chancen voranbringen.

Die Förderrichtlinie für die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenpedelecs kann dazu beitragen, Anschaffungshürden zu überwinden und Fahrten anstelle mit dem Kfz, fortan nach Möglichkeit mit dem Lastenrad zu erledigen.

© pixabay.de

Folgende Räder können gefördert werden:

Gefördert werden StVO-konforme, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenräder ohne batterieelektrische Tretunterstützung oder mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h).

Fördertatbestände Förderung Maximale Förderanzahl pro gewerblichem/gemeinnützigen Antragssteller pro Jahr Maximale Förderhöhe
Lastenrad ohne elektrische Antriebsunterstützung 
(ohne Zubehör)
25 % der Netto-Kosten (Gesamtkosten ohne gesetzliche MwSt) 1 500,00 €
Lastenrad mit elektronischer Unterstützung
(ohne Zubehör)
25 % der Netto-Kosten (Gesamtkosten ohne gesetzliche MwSt) 1 1.000,00 €

Folgende Zielgruppen sind Antragsberechtigt:

  • Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig
  • freiberuflich tätige Personen, die in der Stadt Braunschweig ansässig sind
  • Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Stadt Braunschweig
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in der Stadt Braunschweig 

Kontakt

Herr Valentin Franke

Kontakt


Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.de