Schweinekasse

Mascherodes Schweinekasse als Nachbarschaftshilfeeinrichtung

In den Dörfern war die Hofgemeinschaft, die die Familie, Mägde, Knechte und andere landwirtschaftliche Helfer mit einbezog, eine dem Sozialen verpflichtete Lebens- und Arbeitsgemeinschaft. Unabhängig davon bildeten die sogenannten Anbauern gleichermaßen eine Solidargemeinschaft in Mascherode. Im 19. Jahrhundert hatten sie begonnen, sich längs der Außenseiten des Dorfkarrees anzusiedeln. Diese Handwerker hielten sich, betreut durch alle Familienmitglieder, Hühner, Kaninchen, Ziegen und Schweine, um ab und an einen hausgeschlachteten Leckerbissen auf dem ansonsten recht kargen Speisezettel zu haben. Zur Abfederung finanzieller Einbußen bei möglichen Erkrankungen der wertvollen Schweine (Notschlachtung oder seuchengesetzliche Zwangstötung) gründeten o.g. Bürger die sogenannte Schweinekasse. Alle Einwohner des Ortes, die Mastschweine hielten, mit Ausnahme der Kotsassen, Halbspänner und Ackermänner, konnten darin Mitglied sein.

Am 1. März 1906 genehmigte die „Herzogliche Kreis-Direktion" eine Satzung für die „Schweine-Versicherungs-Interessentschaft in Mascherode". Deren Vorstand setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, der zugleich das Amt des Schriftführers innehatte, dem Kassenführer und zwei Revisoren. Dazu wurden 3 Taxatoren mit ihren 3 Stellvertretern gewählt. Sie „haben die zur Versicherung angemeldeten Schweine binnen 48 Std. zu besichtigen, die gesund befundenen nach Geschlecht und Kennzeichen in gehöriger Reihenfolge nebst dem Namen des Versicherten in ein von ihnen zu führendes Register einzutragen". Je aufgenommenem Schwein (nur Mastschweine, keine trächtigen Sauen) waren 1,25 Mark zu entrichten, die ebenfalls binnen 2 Tagen zu zahlen waren .

Alle Mitglieder mussten zur aktiven Arbeit im Vorstand bereit sein, denn „verweigert ein Mitglied ohne triftigen Grund die Annahme eines der Vereinsämter, so kann durch Beschluss der Generalversammlung die Ausstoßung desselben aus dem Verein beschlossen werden"!

Erkrankte Schweine mussten mindestens 2 Taxatoren sofort besichtigen, damit die Entschädigungspflicht der Kasse festgestellt werden konnte. Somit hatten die anfänglich 20 Schweinebesitzer die Gewissheit, dass die Gemeinschaft ihren Schaden ersetzte. Auch die Kosten für die amtliche Fleischbeschau trug in jedem Fall die Kasse. Gleichzeitig sollten die Taxatoren aber für eine bestmögliche Verwertung des Fleisches zugunsten der Kasse sorgen. Für Schweine bis 50 kg legten die Taxatoren den Entschädigungsbetrag vor Ort fest, während über schwerere Tiere erst in der jährlichen Generalversammlung entschieden wurde. Vorstandsmitglieder durften jederzeit die Schweineställe besichtigen. In der Satzung ist vermerkt, dass im Gegensatz zur heute ortsübergreifenden Ausdehnung der Nachbarschaftshilfe, bei einem Wohnungswechsel, der über 1 km von Mascherode entfernt vollzogen wird, eine weitere Mitgliedschaft ausgeschlossen ist. Dem gemäß lehnte die Generalversammlung 1958 einen Beitrittsantrag eines Bewohners der „Südstadtsiedlung" ab! Diese Satzung galt bis zum Ende der Schweinekasse im Jahre 1982.

Horst Schultze, dessen Vater und Großvater ebenfalls schon als Vorstandsmitglieder mithalfen, wirkte bei den Auflösungsbeschlüssen mit und brachte die Akten in den Heimatpflege-Fundus Mascherode ein, sodass wir aus den alten Protokollen etwas über das Vereinsleben und die kontinuierliche Zusammenarbeit der Mitglieder erfahren.

Einige erwähnenswerte Protokolleintragungen sollen das ein wenig verdeutlichen:

1922 und 1925 führt unentschuldigte Nichtteilnahme an der Generalversammlung zum Einzug eines Strafgeldes. 1926 soll eine „Schnur mit Steckkontakt und Lampe angeschafft werden", damit die Arbeit der Taxatoren in den dunklen Ställen erleichtert wird. 1927 nimmt die Kasse erstmals eine Frau auf, „Witwe Meves". 1930 muss eine außerordentliche Versammlung stattfinden, weil einem Mitglied 6 Schweine erkrankt sind. Die Vorstandsmitglieder kommen einhellig zu dem Schluss, dass die Erkrankungen „auf das Füttern mit verdorbenen Kastanienfrüchten zurückzuführen sei". Daraufhin schließen sie das Eintreten der Kasse aus und weisen alle Mitglieder auf ein entsprechendes Fütterungsverbot hin. Verwunderlich ist die Eintragung, „Schießpulver auf Kosten der Kasse anzuschaffen, das den Taxatoren zur Verfügung gestellt wird" (1931) - Vielleicht weiß ein Leser mehr darüber? 1932 wird ein „Kasten zum Wiegen der Schweine" erwähnt, der wie einige Hausschlachtegerätschaften ausgeliehen werden kann. Trotz allen Gemeinschaftssinns muss es auch Reibereien gegeben haben, denn 1934 wird der Kauf einer "Tätowierungszange" diskutiert, die 1935 dann angeschafft wird, um zukünftig alle Schweine zu kennzeichnen, „damit Unregelmäßigkeiten ausgeschlossen sind". Immer wieder wird die Impfpflicht für alle Schweine herausgestellt, die auf eigene Kosten durchzuführen ist. Viele weitere Bewohner des Ortes, die ein Hausschwein halten, treten der Kasse im Laufe der Jahre bei: 1938 sind es 50, 1942 - 60 Mitglieder. Auch nach dem II. Weltkrieg existiert die Schweinekasse weiter und aufgrund der damaligen Preissituation kann nicht der marktübliche Ausgleich aus der Kasse bezahlt werden. So wird es den „altbewährten Taxatoren überlassen, nach bestem Wissen zu handeln" (1948/49). 1952 bestellt der Vorstand eine Brühwanne beim ortsansässigen Stellmachermeister, desgleichen 1954 einen neuen Wiegekasten. Außerdem wird Beitragsfreiheit vom 90. Lebensjahr an beschlossen, mit dem Zusatz: „Sollten (die Bertreffenden) sich später doch wieder entscheiden, ein Schwein zu füttern, müssen dieselben die volle Prämie bezahlen" (1 Schwein 5 DM, Eintrittsgeld 10 DM). 1965 soll ein neuer Schlachtetisch, 1966 wieder eine neue Brühwanne, evtl. aus Metall, angeschafft werden. Für die jährlichen Sitzungen gibt es seit den 60er-Jahren aus der Kasse erst pauschal und später für jeden Einzelnen ein Verzehrgeld. Aufgrund der stark zurückgehenden Hausschlachtungen beschließt die Generalversammlung am 27. April 1980 die Auflösung der Schweinekasse. Jedes Mitglied erhält somit bei Abwicklung im Februar 1982 einen entsprechenden Abfindungsbetrag aus der Vereinskasse.

Henning Habekost Heimatpfleger Mascherode

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Horst Habekost