Maßnahmenplanung

Vogelschutzgebiet "Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg"© Stadt Braunschweig

Die Lebensraumtypen (Öffnet in einem neuen Tab) und Arten gemäß FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie sind durch geeignete Maßnahmen auf Dauer in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten bzw. ist dieser wiederherzustellen. Bezogen auf die einzelnen Natura 2000-Gebiete ist die angeführte allgemeine Verpflichtung zu konkretisieren, und es sind die nötigen Erhaltungsmaßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie bzw. analog Art. 4 Abs. 1 und 2 EU-Vogelschutzrichtlinie festzulegen.

Die Natura 2000-Maßnahmenplanung ist eine gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes und umfasst mehrere Planungsinstrumente, die je nach Gebietssituation eingesetzt werden können.

Neuangelegtes Gewässer für Amphibien© Stadt Braunschweig

Sie dient im Kern der Identifikation der nötigen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Natura 2000-Lebensraumtypen und –Arten auf der Ebene der einzelnen Natura 2000-Gebiete. Hierbei werden die Nutzungsinteressen nach Art. 2 Abs. 3 der FFH-Richtlinie angemessen berücksichtigt.

Damit bilden diese Planungen für die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) die Basis zur rechtsverbindlichen Festlegung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen über geeignete rechtliche, vertragliche oder administrative Instrumente. Ferner sollen die Pläne Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Gebiete geben.

Feuchtbiotopflege mit Spezialmaschine© Stadt Braunschweig

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