Plangenehmigung "Umgestaltung des Aue-Oker-Kanals"

Der Abwasserverband Braunschweig hat für die Umgestaltung des Aue-Oker-Kanals einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.

Auf Grund des Antrags des Abwasserverbandes Braunschweig vom 16. Juni 2014 wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung zur naturnahen Umgestaltung des Aue-Oker-Kanals mit Auflagen und Hinweisen erteilt.

Erläuterungen und Hinweise