Plangenehmigung

Aufgrund des Antrags der Unteren Naturschutzbehörde vom 15. Januar 2009 wurde die Plangenehmigung zum Ausbau eines Gewässers im Geschützten Landschaftsbestandteil "Kalksteinbruch Mascherode" in der Form der in den Anlagen beigefügten Unterlagen unter Einhaltung der genannten Auflagen und Berücksichtigung der aufgeführten Hinweise auf den in der Plangenehmigung genannten Flurstücke erteilt.

Erläuterungen und Hinweise