Plangenehmigung

Aufgrund des Antrags der Unteren Naturschutzbehörde vom 15. September 2008 wird die Plangenehmigung zur Renaturierung der Mittelriede nördlich der B1 in der Form der in den Anlagen einschließlich der Grüneinträge beigefügten Unterlagen unter Einhaltung der genannten Nebenbestimmungen und Berücksichtigung der aufgeführten Hinweise auf den in der Plangenehmigung aufgeführten Flurstücken erteilt.

Die Grüneinträge sind aus technischen Gründen in den einzelnen Karten nicht erkennbar. Um die Grüneinträge nachvollziehbar zu gestalten, wurde unter dem Punkt "Beschlusstext" eine Liste der vorgenommenen Grüneinträge beigefügt.

Erläuterungen und Hinweise