Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Schunter Querum“
Auf Grund des Antrags des Wasserverbandes Mittlere Oker vom 29. April 2024 wurde der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss für die Renaturierung der Schunter in Braunschweig im Bereich zwischen Borwall und Bienroder Weg mit Nebenbestimmungen und Hinweisen erteilt.
Anlagen
Teil A - Technische Planung
Teil B - Naturschutzfachliche Planung
Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
Die Stadt Braunschweig hat dem Wasserverband Mittlere Oker gemäß § 68 WHG¹ mit Bescheid vom 6. Februar 2025 die Planfeststellung „Renaturierung der Schunter in Braunschweig im Bereich zwischen Borwall und Bienroder Weg“ erteilt.
Gemäß § 70 WHG in Verbindung mit § 74 VwVfG² wurde die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses am 31. März 2025 in der Braunschweiger Zeitung bekannt gemacht. Der Beschluss wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Unterlagen ausgelegt und kann in der Zeit vom 8. April 2025 bis einschließlich 25. April 2025 bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig in der Zeit von Montag bis Donnerstag 07:30 bis 14:30 Uhr und Freitag 07:30 bis 13:00 Uhr im 16. OG im offenen Bereich vor Raum 18 eingesehen werden. Zusätzlich werden die Unterlagen auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.